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Pressemitteilung

Sicher ist sicher! Seminar „Praktische Anwendung der neuen BetrSichV auf Chemische Anlagen“

(PM) , 25.02.2008 - Aufgrund der seit 2002/2003 u.a. auch für Arbeitsmittel in Chemischen
Anlagen rechtsgültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss
an bereits ausgelieferten Komponenten, wie z.B. Rührern, Mischern,
Behältern, bis hin zu ganzen Anlagenteilen bzw. kompletten
verfahrenstechnischen Anlagen der Betreiber bzw. der Benutzer seine
betriebliche Sorgfaltspflicht wahren, und zwar im Rahmen der darin
(in der BetrSichV) aufgeführten, einzuhaltenden Bestimmungen. Von
daher hat sich der Betreiber insbesondere an den § 10 (1) zu halten,
welcher besagt, dass jene Arbeitsmittel, wie Werkzeuge, Maschinen,
Teilanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen, und damit
vom Zusammenbau abhängt, von einer Befähigten Person (also von einem
Sachkundigen) zu prüfen sind und dass erst nach dieser Prüfung eine
Freigabe des betreffenden Arbeitsmittels erfolgen kann (§ 11),
insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten. Für alle Komponenten und
Anlagenteile sind Prüffristen aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen
festzulegen.
Das Haus der Technik in Essen bietet dazu am 13.-14. März 2008 ein
Seminar "Praktische Anwendung der neuen BetrSichV auf Chemische
Anlagen" an.
Es wird der Anwendungsbereich der BetrSichV auf verschiedene
Arbeitsmittel und verfahrenstechnischen Komponenten im Bereich der
Chemischen Anlagen dargestellt. Das Anforderungsprofil der Befähigten
Person dafür erarbeitet. Der Prüfumfang, die Prüftiefe und die
Prüffristen sämtlicher Arbeitsmittel werden vorgestellt. Es erfolgt
eine klare Abgrenzung zu den überwachungsbedürftigen Komponenten und
Anlagenteilen. Die Vorgehensweise bei der Prüfung von Altanlagen,
sowie deren Bestandsschutz, wird erörtert. Es wird klar
herausgearbeitet, was eine wesentliche Veränderung und was (nur) eine
Änderung an einer Anlage bzw. in einer Prozessführung ist, mit den
sich daraus ergebenden Konsequenzen. Die Schnittstelle zwischen
Beschaffenheits- und Betriebsanforderungen wird klar definiert. Der
Einfluss eines Eigenumbaus (Eigenhersteller) auf die Konformität der
Anlage wird ausführlich herausgestellt. Es wird auf das
Vertragsverhältnis mit Subunternehmern eingegangen. Auch der
Versicherungsschutz (Haftung) wird ausführlich besprochen.

Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter Tel. 0201/1803-1 (Frau Ramzi), Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/ W-H050-03-304-8.html
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