Pressemitteilung, 17.04.2012 - 10:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Bundesverfassungsgericht zur Erstattung von Inkassokosten: rechtskräftige Ablehnung durch das Amtsgericht Brandenburg willkürlich
Bremer Inkasso GmbH: Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen
(PM) Bremen, 17.04.2012 - Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss v. 07.09.2011 – 1 BvR 1012/11) hat als höchstes deutsches Gericht ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg aufgehoben, weil dieses den Rechtsschutz eines Gläubigers objektiv willkürlich verkürzt habe. Das höchste deutsche Gericht stellt noch einmal ausdrücklich die vielfache höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Literatur heraus, nach welcher, unbeschadet bestimmter Einschränkungen, Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen sind.Das Amtsgericht vertrat hingegen die Auffassung, die Einschaltung eines Inkas-sounternehmens verstoße regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB, da die Kosten, die hierdurch verursacht würden, vermeidbar seien. Der Richter des Amtsgerichts war weiter der Ansicht, dass - anders als die Be-auftragung eines Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege - die Einschaltung eines Inkassobüros keine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich geschützte Wahrnehmung von Gläubigerrechten bedeute. Vielmehr würden lediglich eigene Mahnbemühungen kostenintensiv auf einen Dritten ausgelagert. „Diese abenteuerliche und inkassofeindliche Auffassung kann das Amtsgericht selbstverständlich vertreten. Es muss dann aber – wenn es von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen will – zwingend die Berufung zulassen. Dies hat das Gericht nicht erkannt oder nicht erkennen wollen. Zu Recht wurde sein Urteil daher wegen des Verbots der objektiven Willkür aufgehoben“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Auch bei uns gab es vereinzelt amtsgerichtliche Urteile, die den berechtigten Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten abgelehnt hatten, ohne sich mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur auseinanderzusetzen. Die Entscheidung ist daher zu begrüßen“, führt Drumann weiter aus. „Jeder Gläubiger ist berechtigt, entweder anwaltliche Unterstützung oder im sel-ben Umfang die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Die Kosten, die hierdurch entstehen, hat der Schuldner als Verzugsschaden zu erset-zen. Ein Inkassounternehmen muss registriert sein. Diese Registrierung setzt umfangreiche Eignungsmerkmale und Kenntnisse voraus, die im Rechtsdienst-leistungsgesetz (RDG) geregelt sind. Die Registrierung erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde. Für uns hier in Bremen z.B.“, erläutert Bernd Drumann „ist diese das Amtsgericht.“„Seit 2009 haben Inkassounternehmen zudem die Möglichkeit, sich durch hohe Qualitätsstandards im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit aber auch durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter für das TÜV-Siegel zu qualifizieren. Die Bremer Inkasso GmbH bekam dieses Siegel bereits in 2010. Inkassounternehmer verstehen sich als Partner der Wirtschaft. Mittlerweile gehö-ren in Deutschland ca. 600 Unternehmen dem weltweit zweitgrößten Inkassover-band, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU), an. So auch die Bremer Inkasso GmbH. Die im BDIU organisierten Mitglieder verpflichten sich, den strengen Anforderungen des Verbandes bzgl. der gewissenhaften, ordnungsgemäßen und redlichen Ausübung ihres Berufes nachzukommen.“ „Es ist daher völlig abwegig, zu behaupten, die Einschaltung eines Inkassobüros sei keine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich geschützte Wahrnehmung von Gläubigerrechten“, so Bernd Drumann abschließend. Foto: © Gerd Altmann / www.pixelio.de


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ÜBER BREMER INKASSO GMBH

Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig. Aktuell sind ca. 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschäftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. So wird bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren kein Honorar verlangt. Stattdessen wird lediglich eine nach der Hauptforderung gestaffelte Pauschale zwischen 10,00 EUR und max. 100,00 EUR sowie Auslagen berechnet. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund qualitativ hoher Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV in 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.