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Bundeskabinett beschließt hohe Geldbußen bei unerlaubter Telefonwerbung

(PM) , 31.07.2008 - Branchenkritik: Schriftliche Bestätigung führt zu Kostensteigerungen und höheren Verbraucherpreisen

Berlin, 31. Juli 2008, www.ne-na.de - Die Luft wird dünner für Unternehmen, die mittels unerlaubter Telefonwerbung auf Kundenfang gehen. Das sieht ein Beschluss des Bundeskabinetts vor. Demnach drohen Firmen bis zu 50.000 Euro Geldbuße für unerlaubte Telefonwerbung. Auch für die Unterdrückung der Rufnummer werden sie zur Kasse gebeten: Call Center, die diese Funktion nutzen, sollen bis zu 10.000 Euro zahlen. Einer Forsa-Umfrage www.forsa.de vom Herbst 2007 zufolge fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen - Grund genug für die Regierung, zu handeln.

„Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich sein“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries www.bmj.bund.de. „Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen“, so die Ministerin.

Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters - sollen darüber hinaus erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt. „In heutigen Zeiten kann es nicht so weit kommen, dass alles, was telefonisch bestellt wird, schriftlich bestätigt werden muss“, meint Omar Khorshed, Vorstandschef des Düsseldorfer Abrechnungsdienstleisters acoreus AG www.acoreus.de. Denn das verkompliziere das Vertriebs- und Serviceinstrument Telefon unnötig und bremse den Wettbewerb. „Zudem wächst die Bürokratie wieder einmal an. Und das kann sich nur in höheren Preisen für den Endkunden niederschlagen“, warnt Khorshed.

Die Bundesjustizministerin schießt nach Ansicht von Bernhard Steimel von der Brancheninitiative Voice Business www.voicedays.de eindeutig über das Ziel hinaus, wenn es um die Notwendigkeit der Schriftform wie zum Beispiel beim Anbieterwechsel für Telefondienstleistungen geht. „Die Wiedereinführung eines textlichen Nachweises wird nicht nur zu erheblichen zusätzlichen Abwicklungskosten bei den Telefongesellschaften führen, sondern auch zu Preiserhöhungen und weiteren Verzögerungen bei der Umstellung für den Verbraucher“, kritisiert Call Center-Experte Steimel.

Es gebe nach seiner Ansicht bessere Verfahren, die das so genannte Unterschieben von Verträgen unmöglich machen, wie zum Beispiel das Voice Recording also die Aufnahme und Aufbereitung von Gesprächen mittels Sprachtechnologie.“ Hier wird einfach die Willensbekundung am Telefon mitgeschnitten, dem Kundenauftrag automatisch zugeordnet und dem bisherigen Anbieter im Rahmen des zwischen den Telefongesellschaften etablierten Verfahrens vorgelegt. Diese im Ausland bewährte Lösung wurde leider vom Gesetzgeber erst gar nicht näher geprüft und berücksichtigt. Es würde mich nicht wundern, wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes sich die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen wieder massiv zunehmen, weil der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert“, moniert Steimel. .

„Seriöse Unternehmen wissen, dass sie ohne das Vertrauen der Kunden langfristig keinen Erfolg haben“, betont der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes BITKOM www.bitkom.de, Bernhard Rohleder. Unerlaubte Anrufe, die Verbraucher verärgern, seien also im wohlverstandenen Eigeninteresse zu vermeiden. „Im BITKOM sind wir überzeugt, dass sich kundenorientiertes Verhalten auszahlt.“ Unternehmen könnten in ihrem Computersystem die Einwilligung der Kunden zu Werbeanrufen nachweisbar dokumentieren und so sicherstellen, dass nur diejenigen angesprochen werden, die ihr Einverständnis gegeben haben. Außerdem sorgen Firmen für Klarheit, indem sie ihre Verträge und Geschäftsbedingungen verständlich gestalten und sich über die Rechtsprechung informieren. Bereits jetzt, so der Verband, habe Deutschland mit die strengsten Regeln zur Telefonwerbung in Europa. Es gilt die so genannte „Opt-in“-Regelung. Das heißt: Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, auch „cold calls“ genannt, sind verboten. Viele andere Länder haben eine „Opt-out“-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.
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