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Pressemitteilung

Bundesgerichtshof weist Klage des Branchenriesen DSD ab - Selbstentsorgerkonzeption der BellandVision GmbH höchstrichterlich bestätigt

(PM) , 30.06.2006 - Berlin/Pegnitz - Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsklage des marktbeherrschenden Unternehmens Duales System Deutschland (DSD) GmbH gegen den fränkischen Mittelständler BellandVision GmbH in vollem Umfang kostenpflichtig zurückgewiesen. Der BGH kommt damit zu der gleichen Entscheidung wie die Vorinstanzen (LG und OLG Köln), die bereits die Klage der Firma mit dem „Grünen Punkt“ abgewiesen haben. BellandVision begrüßt die Entscheidung des BGH als wichtiges Signal an die Wirtschaft für mehr Rechtssicherheit. Der fränkische Dienstleister sieht sich darin bestätigt und ermutigt, auch künftig dem Ex-Monopolisten mit innovativen Produkten und Konzepten im Wettbewerb gegenüber zu treten. DSD versucht seit Jahren, das innovative Geschäftsmodell von BellandVision GmbH auch mit Hilfe des Klageweges zu stoppen. Mit seinem Urteil hat jetzt auch der BGH höchstrichterlich bestätigt, dass die gemeinschaftliche Pflichtenerfüllung bei der Verpackungsentsorgung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Er folgt damit auch der Auffassung der zuständigen Behörden, die das Geschäftsmodell von BellandVision auch als rechtmäßig betrachten. Der Verordnungsgeber hat die Zulässigkeit der gemeinschaftlichen Pflichtenerfüllung mit der am 7. Januar 2006 in Kraft getretenen 4. Novelle zur Verpackungsverordnung nochmals klar gestellt. Nur wenige Tage vor der entscheidenden Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe hatte DSD wesentliche Teile ihrer Klage zurückgezogen. Dass es sich bei der gesamten Klagewelle des marktbeherrschenden Unternehmens DSD gegen den Mittelständler BellandVision deshalb letztlich um eine reine Verunsicherungstaktik gegenüber potenziellen Kunden handelte, ist sich dessen Gründer und geschäftsführender Gesellschafter Roland Belz sicher: „Anstatt sich wie jedes andere Unternehmen auch dem Wettbewerb zu stellen, versucht der Ex-Monopolist DSD auf fragwürdige Art und Weise, seine Kunden von einem Wechsel zum jungen Wettbewerber abzuhalten.“ BellandVision sieht sich zusammen mit den über 100 Handelsunternehmen und den mehr als 1.400 Herstellern in der BellandSelbstentsorgergemeinschaft durch die BGH-Entscheidung bestärkt, in dem vom DSD beherrschten Markt für Verpackungsentsorgung den Weg zu mehr Wettbewerb der Systeme und Technologien konsequent weiter zu gehen. Dieser erste Wettbewerb durch Selbstentsorgerlösungen hat DSD bisher schon zu massiven Preisreduktionen von über 1.000 Millionen Euro gezwungen. Deshalb fordern DSD und andere interessierte Kreise jetzt lautstark die komplette Ausschaltung dieses substantiellen Wettbewerbs durch ein Verbot der gesetzlich verankerten Selbstentsorgung für den privaten Endverbraucher. Dieser Wettbewerb nützt jedoch nicht nur der Wirtschaft, sondern insbesondere auch den Verbrauchern. Wer diese Forderung unterstützt, macht sich deshalb verantwortlich für die vorhersehbaren Preisanstiege. Es entstünde nämlich nur ein Pseudowettbewerb nur aus dualen Systemen mit kartellartigen Strukturen, weil alle Beteiligten nur die gleichen Materialien und eine gleichgeschaltete Erfassungslogistik benutzen. Der Schaden läge bei Verbrauchern und Volkswirtschaft und letztlich auch beim Umweltschutz. Denn nur ein Umweltschutz, den sich die Bürger dauerhaft leisten können, hat die Chance, nachhaltig bestehen zu können. Ansprechpartner: Jost Vielhaber, BellandVision GmbH Büro Berlin, Tel. 030 / 28045797, Email: jost.vielhaber@bellandvision.de
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