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Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwälte in Sozietät
Pressemitteilung

Brief-zu-E-Mail-Service für Vielreisende und Getrenntlebende, ein neuer Service für Mandanten

Ab sofort bieten die Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring einen besonderen Postnachsendeservice für vielreisende Geschäftsleute sowie Getrenntlebende an.
(PM) Gießen, 23.08.2010 - Hierbei können sich Mandanten Ihre Post direkt auf Ihren Computer schicken lassen anstatt aufwendig das Nachsenden vom heimischen Briefkasten aus zu organisieren.

Per Nachsendeauftrag wird die Mandanten Post an die Kanzlei weitergeleitet, dort gescann und als PDF-Datei per E-Mail oder Fax weitergeleitet.

Optional kann dabei entschieden werden, ob zuerst nur die verschlossenen Briefumschläge eingescannt werden sollen, oder ob sofort der Briefumschlag geöffnet werden soll um das Schreiben weiterzusenden.

Rechtsanwältin Beate Wypchol:"In erster Linie richtet sich unser Dienst an Getrenntlebende, die viel unterwegs sind und nicht regelmäßig ihren Briefkasten leeren können, denen es aber wichtig ist, dass sie ihre Post fristgerecht bekommen."

Vor allem Vielreisende oder Menschen, die sich aus beruflichen oder sonstigen Gründen viel im Ausland aufhalten, laufen Gefahr, dass wichtige Informationen z.B. von Seiten des getrennten Ehegatten bzw. dessen Rechtsbeistandes ihre Trennung betreffend sie nicht rechtzeitig erreichen, nur weil sie den Briefkasten nicht regelmäßig kontrollieren können.

Im ungünstigsten Fall kann die Abwesenheit sogar dazu ausgenutzt werden, um gerichtliche Vollstreckungstitel gegen den abwesenden Getrenntlebenden zu erwirken, da er auf zuvor versandte Aufforderungsschreiben nicht reagiert. Nicht nur ein familienrechtliches Problem.

Durch den elekronischen Nachsendeservice soll gewährleistet werden, dass der Reisende oder Getrenntlebende trotz seiner Abwesenheit dennoch rechtzeitig über die für ihn bestimmte Post in Kenntnis gesetzt wird und er darauf gegebenenfalls auch fristgemäß reagieren kann.

Im Vergleich zu anderen gleichartigen Angeboten ist bei dem Service der Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring das Postgeheimnis zusätzlich und wirkungsvoll durch die Schweigepflicht des Rechtsanwaltes geschützt.
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