Einige Rechtsanwälte | Kanzleien sind immer häufiger im Geschäft Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing spezialisiert. Bekannte Filesharing-Software ist bspw. BitTorrent, BearShare oder eMule. Was zu beachten ist!
(PM) Essen, 06.02.2012 - Eine Schadensersatzforderung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing betrifft nicht nur durch Urheberrecht geschützte Musikdateien, sondern auch Videos und Filme. Rechtsanwälte/ Anwaltskanzleien, die Verbraucherdienst e.V. in Zusammenhang mit Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) bekannt sind: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Nümann + Lang Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte, Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, Graf von Westphalen, Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Auffenberg, C-S-R Rechtsanwälte (bzw. C-S-R Rechtsanwaltskanzlei), Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Reichelt Klute Aßmann, Urmann und Collegen (U+C), Schalast & Partner.
Die Abmahnschreiben der Juristen können Formulierungen beinhalten wie zum Beispiel: Die Rechte unserer Mandantschaft werden massenhaft durch illegales Anbieten (öffentliche Zugänglichmachung) von Dateien in Filesharing-Netzwerken („Datei-Tauschbörsen") verletzt. Der gesamte Sachverhalt wurde dem Landgericht nicht nur dargelegt, sondern auch glaubhaft gemacht. Andernfalls hätte das zuständige Landgericht den in Kopie beiliegenden Beschluss mit dem Aktenzeichen gegen den Internet-Service-Provider zur Herausgabe der Daten nicht erlassen dürfen. Es werden IP–Adresse, Tag und genaue Uhrzeit der Urheberrechtsverletzung angegeben. Dennoch sollten von einer Abmahnung betroffene Verbraucher wegen Nutzung von Filesharing-Software (BitTorrent, eMule, BearShare) nicht übereilt oder unüberlegt handeln. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt eine eingehende Prüfung des Einzelfalls, denn nicht immer muss die Sachlage so klar sein wie in einer Abmahnung ggfls. dargestellt wird.
Hilflosigkeit und Unwissenheit lassen Empfänger einer Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung Vergleichsangebote verlockend erscheinen. Viele Betroffene zahlen auch einfach, weil sie einen Prozess mit einer Verurteilung fürchten. Andere sehen nicht ein, dass sie etwas Illegales getan haben sollen – und wollen den Ärger aussitzen. Ein Fehler in allen Fällen!
Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Anwälte hatten in der Vergangenheit mit einigen Abmahnanwälten zu tun. Der Verein für Verbraucherschutz empfiehlt die Sache nicht auszusitzen sondern zu reagieren! Wird versucht die Sache auszusitzen ist nicht auszuschließen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verbraucher angestrengt wird - und dies kann für den Abgemahnten teuer werden.
Kommt man nach einer Abmahnung einem Vergleichsangebot bzw. einer Vergleichszahlung nach, kommt dies einem Schuldanerkenntnis gleich. Der Abgemahnte kann erfahren das es eventuell passieren kann, dass dies nicht die letzte Abmahnung war. Insbesondere wenn es sich in der Sache um Musikdateien handeln sollte.
Verbraucherdienst e.V. empfiehlt von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing betroffenen Konsumenten, sich rechtlicher Unterstützung zu bedienen.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung
- Abmahnung und dazu gehörende Unterlagen
- unter Angabe der eigenen Telefon-Nummer
- per E-Mail an abmahnung@verbraucherdienst.com senden
Nach Prüfung der Abmahnung erhalten Betroffene telefonisch eine Ersteinschätzung.
Verbraucherdienst e.V. informiert, berät und kämpft mit angeschlossenen Anwälten für das Recht seiner Mitglieder. Info-Telefon 0201-176790