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Pressemitteilung

Vom Kontrollvertrag zur Werbung - Bio-Siegel auch bei Werbeartikeln gefragt

(PM) , 30.07.2008 - Agrarerzeugnisse mit Bio-Siegel liegen im Trend. Was der Lifestyle of Health and Sustainability (Lohas) schon lange vorzeichnet, setzt sich immer mehr durch. Der Wunsch nach biologisch hergestellter Ware prägt zunehmend auch den Werbeartikel-Markt. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Bio-Siegels regelt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Das Dachzeichen für Produkte des ökologischen Landbaus gilt bundeseinheitlich. Geschützt wird das Bio-Siegel durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Als Inhaber erhebt das Verbraucherschutzministerium die privatrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Jeder Marktbeteiligte kann mitmachen. Die Nutzung des Bio-Siegels ist freiwillig und kostenlos. Im Werbeartikel-Handel sind Einkauf und Vertrieb mit dem Thema befasst. Denn wer die Regeln für das Bio-Siegel verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Ständig werden Erzeugung und Produktion von Bio-Waren kontrolliert. Es gilt das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG). Dieses Gesetz folgt den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung. Auch Straf- und Bußgeldvorschriften bei Missbrauch des Bio-Siegels sind hier verzeichnet. Produkte, die unrechtmäßig mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet worden sind, können eingezogen werden.

Bereits vor der erstmaligen Verwendung des Bio-Siegels besteht Anzeigepflicht bei der Informationsstelle Bio-Siegel. Hier erfolgt die Eintragung in die Bio-Siegel-Datenbank. Damit der Eintrag in der Datenbank freigeschaltet wird, muss ein Muster-Etikett des Bio-Produkts an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung versendet werden.

Verarbeitete und für den menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse müssen mindestens zu 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen. Alle übrigen Zutaten landwirtschaftlicher Herkunft stehen im Anhang VI Teil C der EG-Öko-Verordnung. Vitamine und Mineralstoffe dürfen nicht zugefügt sein. Auch Produkte, die während der Umstellung auf ökologische Landwirtschaft hergestellt werden, gelten nicht als Bio-Produkte.

Da Wein noch nicht detailliert von der EG-Öko-Verordnung erfasst ist, darf das Bio-Siegel hier nur im direkten räumlichen Zusammenhang gebraucht werden. Beispielsweise heißt es dann „Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau“ oder „Wein aus ökologisch angebauten Trauben“.

Produkte aus der sogenannten Wasser-Kultur (Fisch oder Algen) fallen nicht in den Anwendungsbereich der EG-Öko-Verordnung. Dies gilt ebenso für die Erzeugnisse der Jägerei und Fischerei (wildlebende Tiere und Fische) sowie Arzneimittel und Kosmetik.

Importprodukte, die dem Öko-Kennzeichnungsgesetz folgen, können das Bio-Siegel tragen. Für Drittländer gelten besondere Importvorschriften. Während in der EU die EG-Öko-Verordnung gilt, muss in Drittländern eine Gleichwertigkeit der Erzeugungsvorschriften und Kontrollmaßnahmen vorliegen.

Bio-Produkte darf einführen und mit Bio-Siegel kennzeichnen, wer nach EG-Öko-Verordnung kontrolliert und zertifiziert ist. Die Tätigkeit ist einer zugelassenen Kontrollstelle anzumelden und ein Kontrollvertrag abzuschließen. Nach Vertragabschluss wird das Unternehmen bei der Behörde des jeweiligen Bundeslandes registriert. In Deutschland erteilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Genehmigungen zur Vermarktung.

Eine Zertifizierung ist ebenso für die gesamte Handelskette im Drittland nötig. Die entsprechende Kontrollstelle ist aber nur dann zugelassen, wenn sie laut EG-Öko-Verordnung und EN 45011 akkreditiert ist.

Sind diese Hürden mit Bravour genommen, steht dem wirtschaftlichen Erfolg kaum noch etwas im Weg. Werbung mit dem Bio-Siegel ist erwünscht. Sie ist nicht anzeigepflichtig. Aber Achtung: Auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln darf das Bio-Siegel nur gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Gestaltung und Verwendung (Größe, Platzierung auf der Verpackung etc.) regelt der Design-Guide des Bio-Siegels.

Die Mühle lohnt, denn die Zielgruppen für diese Werbeartikel wachsen.

Redaktioneller Hinweis:

Thorsten Schmidt und Marcus Schulz führen mit Giffits – creative present seit 1998 gemeinsam ihre international tätige Werbeartikel-Agentur. In Deutschland und Österreich vertrauen mehr als 20.000 Kunden auf den Werbeartikel-Spezialisten. Online findet sich ein umfangreiches Angebot. Jeder Werbeartikel ist individuell mit Druck, Gravur, Prägung, Doming oder Ätzung veredelbar. Die Webshops www.giffits.de und www.usb-werbeartikel.de bieten zudem eine Online-Kalkulation mit wenigen Klicks.

Giffits – creative present OHG
Susanne Böttger
Semperstraße 24-26
22303 Hamburg
Tel.: +49-40-2788201-69
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