Pressemitteilung, 15.08.2014 - 16:48 Uhr
Perspektive Mittelstand
Betreuungsgeld24.de – Neue Webseite informiert unabhängig über das Betreuungsgeld
(PM) Melle, 15.08.2014 - Die Webseite betreuungsgeld24.de ist online. Ziel ist die Information der Familien zu allen Themen rund um das Betreuungsgeld. Seit August 2013 gibt es jetzt das Betreuungsgeld, auch abfällig als Herdprämie bezeichnet. Das Betreuungsgeld ist jedoch nicht nur in Regierungskreisen sehr umstritten. Wer es erhält, wie die Rahmenbedingungen dafür sind und was zu beachten ist, will Betreuungsgeld24.de deutlich machen.Was ist das Betreuungsgeld?Im Rahmen der Förderung von Familien wurde das Betreuungsgeld vom Bund aufgelegt. Es versteht sich als eine Art Erziehungsgehalt, für das es jedoch in Deutschland keine rechtliche Grundlage gibt. Umgangssprachlich wird (geringschätzig) von der Herdprämie oder dem Hausfrauengehalt gesprochen. Neben dem Betreuungsgeld gibt es noch Eltern- und unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegeld. Letzteres muss zweckgebunden eingesetzt werden, also zum Beispiel für spezielle Kurse oder Hilfsmittel. Wer erhält Betreuungsgeld?Alle Mütter und Väter, welche in den ersten Jahren nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihre Kinder selbst in Vollzeit erziehen, erhalten Betreuungsgeld. Bewusst wurde das Betreuungsgeld für alle die Eltern eingeführt, welche keine Kinderkrippe, -tagesstätte oder Tagesmutter in Anspruch nehmen wollen. Die rechtliche Grundlage bildet hierfür der Koalitionsvertrag, der 2009 von CDU/CSU und FDP geschlossen wurde. Darin wurde für ab 2013 das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro für Kinder unter drei Jahren als Leistung des Bundes festgeschrieben. Die Einführung des Betreuungsgeldes war am 1. August 2013. Im § 16 SGB VIII ist die allgemeine Erziehungsförderung in der Familie geregelt. Kritik am Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld kostet den Staat 1,2 Milliarden Euro, wenn es für ungefähr 900 Tausend Kinder ausbezahlt wird. Gegner des Betreuungsgeldes argumentieren, dass ärmere, bildungsferne Eltern und Migrantenfamilien durch diese Unterstützung davon abgehalten werden, ihre Kinder in die Kinderbetreuung außerhalb der Wohnung zu schicken, wie z. B. in eine Krippe oder Kita. Sie sehen im Betreuungsgeld einen falschen Anreiz gegen die Berufstätigkeit und die dadurch notwendige Kinderbetreuung außer Haus. Kritiker befürworteten zudem einen zusätzlichen Etat für den Ausbau von Kitas. Es fehlen über 200 Tausend Krippen-Plätze, für deren Ausbau sich unter andere der Deutsche Gewerkschaftsbund aussprach sowie die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände.Höhe des BetreuungsgeldesZunächst erhalten Familien, die ihre Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr zu Hause betreuen 100 Euro. Später soll es noch um 50 Euro pro Kind erhöht werden. Setzen Eltern das Betreuungsgeld für die Ausbildung oder die Altersvorsorge des Kindes ein, dann erhalten sie zusätzlich monatlich 15 Euro. Wegen des Betreuungsgeldes werden nur wenige Frauen ihre Arbeitsstelle aufgeben, um im Haushalt zu arbeiten und ihre Kinder zu erziehen. Wer ohnehin arbeitslos ist, bleibt zu Hause und profitiert vom Betreuungsgeld. Für berufstätige Mütter in Teilzeit kann es sich lohnen, den Job an den Nagel zu hängen und sich um ihre Kinder zu kümmern. In einigen Fällen fressen die Kosten für die Betreuung die Einkünfte größtenteils oder vollständig auf. Auf Betreuungsgeld24.de wird unter anderem erklärt, wo und wie der Betreuungsgeld-Antrag richtig gestellt wird. Aufbau der WebseiteDie übersichtlich gestaltete Webseite Betreuungsgeld24.de gliedert sich in verschiedene Kategorien. Zunächst ist das Betreuungsgeld näher erklärt. Unter Bundesländer finden sich die zuständigen Stellen für die Auszahlung des Betreuungsgeldes. Es können die Anträge heruntergeladen werden. Im Ratgeberteil finden sich Informationen zur Höhe des Betreuungsgeldes, zur Beantragung und zu den Veränderungen seit 2013. Einzelne Begriffe, die im Betreuungsgeld-Antrag auftauchen können, werden im Glossar näher erklärt. Unter F.A.Q. sind die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten nachzulesen.


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