Pressemitteilung, 11.10.2010 - 13:01 Uhr
Perspektive Mittelstand
Bestellungspflicht für Arbeitgeber: Betriebsbeauftragte
Gesetzliche und normative Vorschriften verpflichten Arbeitgeber Betriebsbeauftragte zu bestellen. Herbei kann es sich beispielsweise um Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ersthelfer oder auch Umweltmanagementbeauftragte handeln.
(PM) Ulm, 11.10.2010 - Die Bestellungspflicht für Betriebsbeauftragte kann sich für Arbeitgeber aus zwei unterschiedlichen Gründen ergeben.- Einerseits aufgrund einer normativen Forderung im Falle eines zertifizierten Unternehmens und - andererseits auf Basis gesetzlicher Grundlagen.Fachkräfte für ArbeitssicherheitDie Bestellungspflicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit für Arbeitgeber gründet sowohl auf dem Arbeitssicherheitsgesetz, als auch auf den Unfallverhütungsvorschriften. Diese Rechtsgrundlagen richten sich an Unternehmen,- deren Betriebsart und die damit verbundenen Unfallgefahren für die Arbeitnehmer,- die Anzahl der Beschäftigten und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft sowie- die Betriebsorganisation des Unternehmens dies erforderlich machen.Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt die Unterstützung des Arbeitgebers in allen Belangen der Arbeitssicherheit. Dabei kommt ihnen aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und angebracht darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind. Es dürfen seitens der Arbeitgeber lediglich Personen als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, welche über die nötige sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Aufgrund dessen ist es obligatorisch, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Titel eines Ingenieurs, Technikers oder Meisters trägt.ErsthelferDie Rechtsgrundlagen für die Erste Hilfe und den Einsatz von Ersthelfern ist in § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 21 Sozialgesetzbuch zu finden. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Erste Hilfe und die damit verbundenen Maßnahmen zu sorgen. Hierzu gehören vor allem die Bestellung einer ausreichenden Anzahl an Ersthelfern – mit der dafür nötigen Qualifikation beziehungsweise Ausbildung – sowie die Bereitstellung einer geeigneten Erste-Hilfe-Ausrüstung.Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt in einem umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang mit acht Doppelstunden. Darüber hinaus ist alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs – das sogenannte Erste-Hilfe-Training – mit vier Doppelstunden erforderlich.Die Zahl der benötigten Ersthelfer ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ geregelt.- Bei zwei bis zu 20 Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.- Bei mehr als 20 Versicherten muss die Zahl der Ersthelfero in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%,o in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten entsprechen.UmweltmanagementbeauftragterDie Bestellung eines Umweltmanagementbeauftragten ist für Unternehmen grundsätzlich freiwilliger Natur. Sollte das Unternehmen jedoch nach EMAS validiert beziehungsweise nach ISO 14001 zertifiziert sein, liegt eine normative Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Umweltmanagement vor. Die Aufgabengebiete des Umweltmanagementbeauftragten beinhalten unter anderem die Sicherstellung der Einführung, Implementierung sowie Aufrechterhaltung der Forderungen an das Umweltmanagementsystem. Im Hinblick auf die Bewertung und Verbesserung des Umweltmanagementsystems, obliegt dem Umweltmanagementbeauftragten darüber hinaus die Berichterstattung an die oberste Leitung bezüglich der Leistung des Umweltmanagementsystems.Unabhängig davon, um welche Art der Beauftragung es sich handelt, so gilt es doch im Interesse des Unternehmens dafür zu sorgen, dass durchgängige Transparenz im Unternehmen hinsichtlich der jeweiligen Betriebsbeauftragten herrscht. Eine geeignete Softwarelösung kann dabei unterstützend wirken.Mit dem webbasierten BITE Personalmanager – der innovativen Personalmanagement Software von BITE – werden mit alle personenbezogenen Stammdaten – angefangen bei den privaten über die geschäftlichen bis hin zu den gehaltsbezogenen Daten – der Mitarbeiter erfasst und verwaltet. Zudem werden im Personalmanager die Beauftragungen sowie die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter inklusive der jeweiligen Verantwortung und Aufgaben, der dafür nötigen Voraussetzungen sowie der Bestellungsgrundlage erfasst und verwaltet.


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