Pressemitteilung, 24.06.2014 - 11:35 Uhr
Perspektive Mittelstand
Bestellerprinzip scheidet die Geister
Bevormundung von Immobiliensuchenden soll Gesetzesbestand werden
(PM) St. Gallen, 24.06.2014 - „Es ist schon richtig, dass es ausgewählte Städte gibt, in denen Wohnungssuchende Probleme haben, eine vernünftige und bezahlbare Bleibe zu bekommen“, weiß Michael Oehme, PR-Profi und Mitarbeiter von CapitalPR AG. Aber zum einen habe es das schon immer gegeben und zum anderen sei dies kein grundsätzliches Problem. Die Politik sieht das anders. „Hier wird der Makler als unqualifizierter grauer Wolf heraufstilisiert, der nur darauf warte, den potentiell Suchenden das Geld aus der Tasche zu ziehen“, so Oehme. Dies aber sei mitnichten der Fall.Beim Bestellerprinzip plant die Bundesregierung ein Gesetz einzuführen, bei dem künftig weitestgehend nur noch Vermieter einen Makler beauftragen dürfen – und diesen auch bezahlen müssen. „Als Vermieter würde ich sofort hierdurch anfallende Kosten auf die Miete umlegen, im Ergebnis werden Mieten generell steigen“, meint der PR Profi. Zudem hält er die Überlegungen aus mehrfacher Sicht für verfassungsbedenklich. „Zum einen schränkt der Gesetzgeber hierdurch ein Berufsbild ein, zum anderen nimmt er potentiell Suchenden die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden“, so Oehme. Gerade Wohnungssuchende aus dem Ausland würde somit der Zugang erschwert.Auch die Plattform Immobilienscout24, von der man annehmen könnte, dass sie in dem Gesetzesvorschlag Vorteile sieht, findet deutliche Worte. Auf ihrer Internetseite kann man nachfolgende Ausführungen lesen: "So ist es für private Eigentümer nahezu unmöglich, den richtigen Marktpreis und optimalen Mieter/Käufer in angemessener Zeit für ihr Objekt zu finden. Aufgaben, wie die Wertermittlung zur Kauf- bzw. Mietpreisfindung, die zielgruppenrelevante Bewerbung einer Immobilie sowie die Auswahl geeigneter Mieter und Käufer inklusive Bonitätsüberprüfung sind Dienstleistungen, die nur ein Immobilienprofi erfolgreich erfüllen kann. Nicht zu vergessen dieBewerberauswahl und das Management der eingehenden Interessenanfragen – gerade in nachfragestarken Märkten.“ Ganz zu schweigen von der Einschätzung des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), der in dem Gesetzesentwurf ein „Bürokratiemonster“ erkannt haben will. Alle leistungsträger sprechen sich unisono dagegen aus. Was soll eigentlich erreicht werden? Mehr Gerechtigkeit? Eine bessere Betreuung der Kunden? „Mich würde interessieren, wie sich dieselben Politiker, die sich ein neues Zuhause in Berlin suchen mussten und die nun über dem Gesetzesentwurf brüten, eigentlich an ihre eigene Wohnung oder ihr Haus gekommen sind“, sagt Oehme. Er schlägt vor, pragmatischer zu denken. Nicht die eigentliche Arbeit der Immobilienmakler sei das Problem, sondern ein Stückweit deren Image. So sei es, analog den Ausführungen von Immobilienscout24 noch nicht gelungen, deren Mehrwert aufzuzeigen. Umgekehrt müsse es eine Art Aufsicht geben, dass die Situation in bestimmten Regionen wie München oder Hamburg oder einigen Universitätsstädten nicht eskaliert. Hierbei seien die Verbände gefragt. Von einer generellen Neuordnung ist der PR-Profi Michael Oehme nicht überzeugt. Das beste Mittel gegen falsche oder überzogene Preise sei schon immer das Wechselspiel zwischen Angebot und Nachfrage gewesen. Weitere Informationen unter www.michael-oehme.blogspot.de/


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ÜBER MICHAEL OEHME

Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator