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Pressemitteilung

Bessere Regeln beim Geländerbau fördern die Sicherheit

Nach der Änderung der bayerischen Bauverordnung gibt es bei der Abmessung von Fensterbrüstungen keine genaue Höhenangabe mehr – Arbeitskreis der öffentlich vereidigten Sachverständigen in Bayern (BVS) gibt Empfehlungen.
(PM) Würzburg, 16.09.2010 - Ein kleines Kind stürzt aus dem dritten Stock eines Mehrfamilienhauses in die Tiefe und erleidet schwere Kopfverletzungen – ein Alptraum für alle Eltern. Damit solches Risiko auf ein Minimum reduziert wird, schrieb die bayerische Bauordnung bisher exakte Höhen für Umwehrungen und Brüstungen bei Fenstern, Balkonen und Treppen vor. Seit der letzten Änderung der Bauordnung gibt es diese konkreten Angaben nicht mehr. Um die Sicherheit bei Bauobjekten zu erhöhen, hat sich der Arbeitskreis des Fachbereichs Bau der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Bayern auf Empfehlungen geeinigt, die der Öffentlichkeit als Orientierung dienen.

Der Arbeitskreis rät nun bei Gebäuden und Grundstücken zu einer Umwehrungshöhe von 90 cm, wenn die Absturzhöhe bis zu zwölf Metern beträgt. Umwehrungen sind bauliche Vorrichtungen wie etwa Geländer und Brüstungen. Sie sollen das Abstürzen von Personen auf tiefer liegende Flächen verhindern. Bei Arbeitsstätten empfehlen die Experten zu einer Umwehrungshöhe von 100 cm, wenn die Absturzhöhe bis zu zwölf Metern beträgt. Kann man tiefer als zwölf Meter fallen, sollte die Umwehrungshöhe 110 cm betragen.

Bei einer Brüstung handelt es sich um ein massives Bauteil, das sich zwischen dem Fußboden und der unteren Kante des Fensters befindet. Es kann sich auch um eine Wand handeln, die der Absturzsicherung dient. Hier schlägt der Arbeitskreis eine Brüstungshöhe von 80 cm vor, wenn die Absturzhöhe maximal zwölf Meter beträgt. Ist sie größer als zwölf Meter, dann sollte die Brüstungshöhe 90 cm betragen. Bei Arbeitsstätten empfiehlt man 100 cm.

Zusätzlich raten die Sachverständigen zu weiteren Sicherheitsbarrieren für Kinder. Laut der Bayerischen Bauordnung, Artikel 36 ist bei Gebäuden, in denen mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, ein Über- oder Durchklettern zu erschweren. Bei Steighilfen wie Fensterrahmen, Fensterbänken und Geländerhorizontalstäben sollte man die erforderliche Umwehrhöhe ab dieser Höhe bemessen, sagen die Experten. Eduard Hartmann, öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger aus Würzburg, fasst die Empfehlungen wie folgt zusammen: „Größte Sicherheit für Kinder bieten immer noch die Eltern und Erwachsenen. Eine gute Aufsicht ist mindestens genauso wichtig wie eine höhere Brüstung“.
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Herr Dipl.-Ingenieur Eduard Hartmann
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Hartmann Schulz Partner wurde 2003 gegründet und ist eine Kooperation öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Bau, Immobilien und Industrie mit Sitz in Würzburg. Die Mandanten profitieren von der Bündelung ...
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