Pressemitteilung, 08.11.2008 - 14:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
Beschwerderekord über Verspätungen und Flugausfälle am Flughafen
(PM) , 08.11.2008 - Flug überbucht, Flüge annulliert und gestrichen, vesrpätete Abflüge oder verspätete Ankunft - Fluggäste beschweren sich immer häufiger über Vorfälle auf Flugreisen. Die Beschwerden der Flugpassagiere über Fluggesellschaften werden im Jahr 2008 einen neuen Höchststand erreichen, wie das Luftfahrtbundesamt mitteilt. Die Chancen der Fluggäste auf Entschädigung und Ausgleichszahlungen stehen gut. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) Mit gepackten Reisetaschen und frohgemut beginnt für viele der Urlaub bereits auf dem Weg zum Flughafen. Nicht weniger freudestrahlend nehmen tagtäglich Tausende Flugpassagiere die Fahrt zum Flughafen in der Hoffnung auf pünktlichen und reibungslosen Flug auf. Für viele Reisende und Fluggäste folgt die Ernüchterung auf dem Fuße: Gerade am Check-In-Schalter eingetroffen erhält der Passagier die Nachricht, dass der Flug "leider gestrichen" wurde. Oder der Flug wurde um Stunden, manchmal gar auf den nächsten Tag, verlegt. Genauso unerfreulich sind die rot aufleuchtenden Mitteilungen auf den Informationsbildschirmen an den Flugsteigen, dass sich die Abflugzeit um einige Stunden verschiebt. Zudem ist es gängige Branchenpraxis für Flüge mehr Passagiere auf eine Maschine zu buchen, als Plätze vorhanden sind. Unangenehm ist das für den Fluggast, der zuletzt für den Flug eincheckt. Häufig werden Fluggäste trotz gültiger Flugbuchung und Bordkarte abgewiesen. Fluggäste beschweren sich immer häufiger über die Gebaren und Verhaltensweisen von Fluggesellschaften. Allein das Luftfahrtbundesamt rechnet für das laufende Jahr 2008 mit bis zu 3.500 eingereichten Beschwerden. Annullierungen, Verspätungen und Umbuchungen sind nicht nur ärgerlich und unangenhem. Sie haben zudem rechtliche Konsequenzen. Wem eine Flugbuchung bestätigt wurde, hat mit der Fluggesellschaft einen gültigen Flugbeförderungsvertrag geschlossen, der von der Airline einzuhalten ist. Erfüllt die Fluggesellschaft den Vertrag nicht wie vereinbart, kann der Fluggast nicht nur seine Rechte aus dem Vertrag, sondern darüber hinaus die vom europäischen Gesetzgeber statuierten Fluggastrechte wahrnehmen.Für den einzelnen geschädigten Fluggast bedeuten die verschiedensten Gesetzesgrundlagen, dass er für den Ärger und die Unzuträglichkeiten aus einem Flugvorfall Geld und kostenlose Alternativflüge verlangen kann. Das sind im Einzelfall nicht nur die Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro pro Fluggast, sondern darüber hinaus sämtliche Aufwendungen für Verpflegung, Kommunikationskosten, Fahrtkosten, Umbuchungen, Bahntickets, bis hin zu Entschädigungsleistungen für die nicht vertragsgemäße Flugbuchung. Zu beachten ist jedoch, dass das Luftfahrtbundesamt die Beschwerde jedes einzelnen Fluggastes lediglich aufnimmt und verwaltet. Das Luftfahrtbundesamt bietet Flugpassagieren jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall an. Wer also sein individuelles Recht auf Aufwendungsersatz oder Zahlung einer Geldentschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzen möchte, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Flugrecht wenden. Denn in diesen Fällen bietet das Luftfahrtbundesamt keine Beratungsleistungen.Die Chancen betroffener Fluggäste zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche stehen gut. Die wenigsten Gerichte lassen sich von den Ausflüchten, Vorwänden und Rechtfertigungsversuchen der Airlines noch blenden. Auch Richter haben erkannt, dass sich hinter vorgeschobenen Argumenten wie "technischen Defekten" und "unabwendbaren Umständen" häufig schlichte wirtschaftliche Interessen vieler Fluggesellschaften finden lassen. Annullierungen, Verspätungen und Umbuchungen lassen sich rechtlich jedoch nicht aus wirtschaftlichen Beweggründen rechtfertigen. In diesen Fällen sehen sowohl die deutschen als auch die europäischen Gesetze zwingend eine Geldentschädigung jedes einzelnen Flugpassagiers und in bestimmten Fällen zudem kostenlose Ersatzbeförderungen und -flüge vor. Rechtsanwalt Jan Bartholl Ansprechpartner im Reiserecht, Flugrecht und LuftverkehrsrechtAnsprechpartner:Rechtsanwalt Jan BarthollMünster, November 2008www.ra-janbartholl.de und aktuelle Informationenunter www.aktuell.ra-janbartholl.de/AktuellE-Mail: info (at) ra-janbartholl.deTelefon: 01803/505415-365249