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Bekannter Versender: Verschiebt sich der finale Stichtag auf den 29. April?

(PM) Frankfurt am Main , 30.01.2013 - Große Verwirrung bei der Umsetzung der neuen EU-Regelungen im Bereich Luftfracht: Viele andere EU-Staaten hatten einen völlig anderen Starttermin als Deutschland errechnet, an dem die verschärften Sicherheitsvorschriften endgültig bindend werden. Fraglich ist deshalb nun, ob in Deutschland der Stichtag vom 25. März auf den 29. April 2013 verschoben wird – die EU-Kommission berät aktuell über das weitere Vorgehen. Neues gibt es auch im Bereich der Kontrollmöglichkeiten von Luftfracht: In Zukunft werden hierfür auch Hunde zugelassen sein.

Kurz vor dem geplanten finalen Stichtag am 25. März 2013, an dem die neuen EU-Regelungen im Bereich Luftfrachtsicherheit endgültig in Kraft treten, sorgt ein Missverständnis für Aufruhr in der gesamten Luftfrachtbranche. Hintergrund ist die Tatsache, dass die EU-Staaten bei der Berechnung der Übergangsfrist unterschiedlich vorgegangen sind. Deutschland hat den Tag zu Grunde gelegt, an dem die betreffende EU-Verordnung 300/2008 (weitere Infos unter: www.bekannter-versender-2013.de/haeufig-gestellte-fragen-faq.html) in Kraft getreten ist, und hat daraus dann den 25. März 2013 als Ende der Frist berechnet. Andere EU-Staaten jedoch haben den Tag als Ausgangsbasis genommen, an dem die Verordnung gültig wurde – dies geschah fünf Wochen später. Diese Staaten haben sich demzufolge auf den 29. April 2013 als Stichtag eingestellt. Nun ist die Verwirrung entsprechend groß. In diesen Tagen berät der Aviation Security-Arbeitskreis der EU-Kommission deshalb über das weitere Vorgehen. Ziel ist ein möglichst gemeinsamer Termin – auch, um Deutschland vor Wettbewerbsverzerrungen und -nachteilen zu bewahren, die durch eine frühere Umsetzung der Reform höchstwahrscheinlich wären. Es ist also gut möglich, dass sich auch in Deutschland der finale Stichtag auf den 29. April 2013 verschiebt.

Am Stichtag – wann immer er auch sein wird – endet die Übergangsfrist der bisherigen Regelungen endgültig. Alle Unternehmen, die Luftfracht versenden wollen und bis dahin keinen Status als „Bekannter Versender“ (www.bekannter-versender-2013.de/) beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt und erhalten haben, müssen sich dann beim Versand Ihrer Ware auf noch deutlich strengere Sicherheitsregeln und -kontrollen mit deutlich höheren verbundenen Kosten einstellen. Aufgrund der immensen Menge an „unsicherer“ Ware rechnen Branchenexperten zudem mit großen Verzögerungen. Ein Lichtblick könnte die aktuelle Entscheidung des Luftfahrt-Bundesamtes sein – dieses hat vor kurzem bekannt gegeben, dass in Zukunft in Deutschland auch Hunde bei der Kontrolle von Luftfracht eingesetzt werden können. Damit zieht Deutschland mit dem europäischen Ausland gleich, in dem diese Praxis größtenteils schon seit längerem angewendet wird – im Inland jedoch wurden Hunde bis jetzt nur bei Personen- oder Gepäckkontrollen eingesetzt. Hintergrund für die Entscheidung des LBA war ein entsprechender Antrag der Lufthansa Cargo sowie ein erfolgreiches Pilotprojekt am Frankfurter Flughafen.

Elke Wasser, die Geschäftsführerin der Logistic Training Center GmbH (www.logistic-training-center.com/) aus Neu-Isenburg am Frankfurter Flughafen, zeigt sich von den aktuellen Entwicklungen wenig überrascht: „Je näher der 25. März rückt, desto mehr überschlagen sich die Ereignisse – das war nicht anders zu erwarten“, so die Branchenkennerin. „Nun steht sogar der finale Stichtag auf der Kippe, und kein Mensch weiß aktuell, wie es weitergehen wird – auch nicht nach dem Stichtag, wenn die neuen EU-Regelungen dann wirklich ausschließlich, ohne Ausnahme, gültig sind“. Die Logistikexpertin spürt deshalb aktuell deutlich den immensen Beratungsbedarf betroffener und hilfesuchender Unternehmen, die auch in Zukunft schnell und reibungslos Ihre Luftfracht versenden wollen – denn die Verwirrung ist angesichts der unklaren Regelungen und ständigen Neuigkeiten riesig. Die Logistic Training Center GmbH setzt genau hier an und bietet den jeweiligen Unternehmen umfassende Beratungsleistungen an – von der Abwägung einer eventuellen Antragsstellung bis zur endgültigen Zertifizierung als Bekannter Versender. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand, denn die Logistikspezialisten sind stets auf dem aktuellsten Stand der Dinge und wissen über alle Regelungen und Verordnungen Bescheid – so ist eine schnelle und effiziente Prozessabwicklung möglich, die betroffenen Unternehmen einiges an Zeit, Mühe und Kosten erspart. Auch alle nötigen Schulungen, die für den Status als Bekannter Versender nötig sind, werden direkt von der Logistic Training Center GmbH angeboten.
PRESSEKONTAKT
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Frau Elke Wasser
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
+49-6102-882 70-10
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