Pressemitteilung, 18.07.2009 - 14:42 Uhr
Perspektive Mittelstand
Bauarbeitsrecht: Für wen gelten die neuen Mindestlöhne am Bau?
(PM) , 18.07.2009 - Am 23. Mai 2009 wurde im Bauhauptgewerbe ein neuer Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Danach gelten ab dem 1. September 2009 folgende Mindestlöhne (Gesamttarifstundenlöhne) für baugewerblich tätige Arbeitnehmer:Alte Bundesländer:Lohngruppe 1: 10,80 €; Lohngruppe 2: 12,90 €Neue Bundesländer:Lohngruppe 1: 9,25 €Land Berlin:Lohngruppe 1: 10,80 €; Lohngruppe 2:12,75 €Die Lohngruppe 1 (Mindestlohn 1) gilt nach dem tariflichen Arbeitsrecht im Baugewerbe für einfache Bau- und Montagearbeiten, die Lohngruppe 2 für qualifiziertere Arbeiten. Die Einzelheiten hierzu sind in einem Anhang zu dem bezeichneten Tarifvertrag aufgeführt.Dieser Tarifvertrag ist - im Gegensatz zu dem derzeit noch gültigen Tarifvertrag - noch nicht für "allgemeinverbindlich" erklärt. Damit ist jedoch in Kürze zu rechnen.In dem neuen Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 ist bestimmt, dass die Rechtsnormen eines Mindestlohntarifvertrags, der für allgemeinverbindlich erklärt wurde, für alle regelmäßig in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer Anwendung findet. Somit ist auch den in Deutschland tätigen Arbeitnehmern, die einen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland haben, der jeweilige Mindestlohn zu bezahlen.Nicht verbindlich ist allerdings der Mindestlohn für die Beschäftigung von Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Reinigungspersonal der Verwaltung - und Sozialräume des Betriebes. Dagegen ist jedoch auch geringfügig Beschäftigten und leistungseingeschränkten Arbeitnehmern, gleichgültig ob von inländischen oder ausländischen Arbeitgebern in Deutschland beschäftigt, der Mindestlohn zu bezahlen.Zu weiteren Einzelheiten und zu den einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen siehe " Platzer/Seit, Haftungsrisiken für den Unternehmer Bau-Ausbau", 1. Auflage 2009, erschienen im VOB-Verlag Ernst Vögel. Zu einzelnen arbeitsrechtlichen Begriffen siehe das Baurecht-Wörterbuch www.baurecht-woerterbuch.de/bauarbeitsrecht/.Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, München


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