Pressemitteilung, 23.03.2013 - 20:48 Uhr
Perspektive Mittelstand
Basisparagraphen zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
Praxisgerechte Aufbereitung von Informationen zur Anwendung der VOB/A und zur Ausführung des Angebotsverfahrens
(PM) Essen, 23.03.2013 - Die Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber sowie Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen sind in der VOB geregelt. Im Teil A der VOB sind die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen für öffentliche Auftraggeber enthalten. Die verpflichtende Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A ergibt sich aus den Haushaltsordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die VOB/A Regelungen des Abschnitts 2 gelten für die Vergabe durch öffentliche Auftraggeber bei Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte nach § 2 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die VOB/A Regelungen des Abschnitts 3 gelten gemäß § 100 Absatz 1 GWB für die Vergaben von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber, die verteidigungs- oder sicherheitsrelevant sind, ab Erreichen der Schwellenwerte.Im eintägigen Intensivseminar VOB/A des Haus der Technik am 17. Juni 2013 in Essen präsentiert RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln, die Basisparagraphen zur Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Teilnehmer erhalten in einer intensiven Schulung praxisgerechte Informationen über den Rechtscharakter der VOB/A, deren Sinn und Zweck sowie über die Vergabearten der öffentlichen, der beschränkten Ausschreibung sowie der freihändigen Vergabe, auch in ihrer Rangfolge untereinander.Zum dreistufigen Angebotsverfahren werden formelle Ausschlussgründe, Eignung und Qualität behandelt wie auch Kalkulationsfehler und die Problematik des "billigsten Preises". Das Angebotseröffnung wird behandelt, ebenso eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz von Bietern sowie auch das Nachprüfverfahren.Freiberuflich tätige wie angestellte Ingenieure, Architekten und kaufmännische Mitarbeiter, Auftraggeber und AuftragnehmerMehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter information@hdt-essen.de Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter www.hdt-essen.de/W-H040-06-257-3


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Haus der Technik e.V.
Herr Kai Brommann
Hollestraße 1
45127 Essen
+49-201-1803251
kai.brommann@hdt-essen.de
www.hdt-essen.de


ÜBER HAUS DER TECHNIK E.V.

1927 in Essen gegründet, ist das Haus der Technik (HDT) heute nicht nur das älteste, sondern auch eines der führenden unabhängigen Weiterbildungsinstitute für Fach- und Führungskräfte Deutschlands. Rund 15.000 Teilnehmer nutzen jährlich die Einrichtungen in Essen und in den Zweigstellen in Berlin und München. Mit einem breiten Bildungsangebot in Technik, Wirtschaft, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Medizin, Chemie, Bauwesen, Qualitätsmanagement und Umweltschutz konzentriert sich das HDT auf zukunftsweisende Kernbranchen. Mehr als 5.000 Referenten, ausgewählte Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft, vermitteln jeweils Erkenntnisse aus ihren Fachgebieten – aktuell, praxisnah und wissenschaftlich fundiert. Ein eigenes Qualitätsmanagementsystem sorgt für die Einhaltung der hohen Standards wie sie der Wuppertaler Kreis als Bundesverband für betriebliche Weiterbildung von seinen Mitgliedern fordert. Das HDT ist Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen sowie Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen und versteht sich als Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrungen.