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BZfSF Beantragung von Fördermittel

Bund, Länder und EU bieten über 1.500 Fördermöglichkeiten für Gründer/-innen und bestehende Unternehmen.
(PM) Stuttgart, 24.11.2013 - Europäische Förderprogramme sind in fast allen Einzelbudgets der EU enthalten. Von den insgesamt 126,5 Milliarden Euro des EU-Haushalts fließen pro Jahr alleine 45,5 Mrd. EUR in die Strukturfonds, das entspricht knapp 36%. Weitere 42,7 Mrd. EUR werden für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen für die europäische Landwirtschaft sowie 12,4 Mrd. EUR für die ländliche Entwicklung ausgegeben, was weiteren 44% entspricht.

Für den Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gibt die EU-Kommission knapp 6 Mrd. EUR aus. Insgesamt werden für die Programme, die 2007 gestartet sind und bis 2013 laufen, 975 Mrd. Euro veranschlagt. Das Geld scheint auf der Straße zu liegen und es sollte doch einfach sein, in Brüssel an dieses Geld zu kommen. Aber ganz so einfach ist es nicht!

Über drei Viertel des EU-Haushalts werden von den nationalen und regionalen Behörden verwaltet. Das sind in erster Linie die Strukturfonds und Agrarbeihilfen. Hier informieren und unterstützen nationale, regionale und kommunale Behörden die Antragsteller. Das Einreichen von Förderanträgen erfolgt demnach ebenfalls bei diesen Stellen.

Weitere 22% fließen in Programme, die zentral in Brüssel verwaltet werden. Hier sind Anträge dann direkt bei der EU-Kommission oder bei den Exekutivagenturen für die einzelnen Programme einzureichen. Diese Stellen bieten üblicherweise keine umfangreiche Beratung von Antragstellern. Dafür existieren in den Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Kontaktstellen, bei denen Antragsteller Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten können.
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Bund, Länder und EU bieten über 1.500 Fördermöglichkeiten für Gründer/-innen und bestehende Unternehmen. Hier erhalten Sie Basisinformationen zu den wichtigsten Förderbereichen und können diese in ...
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