Pressemitteilung, 04.05.2015 - 10:33 Uhr
Perspektive Mittelstand
BWE Konferenz präsentiert aktuellen Stand im Windenergierecht
Zahlreiche Experten stellen den Rahmen für die neuen Projektherausforderungen vor.
(PM) Berlin, 04.05.2015 - Die Planung, Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen sind bestimmt von rechtlichen Fragestellungen. Hier auf dem Laufenden zu bleiben und den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Es existieren zahlreiche relevante Gerichtsentscheidungen zu Windprojekten, Änderungen in den Regionalplanungen häufen sich und neue Gesetzesvorhaben, wie das aktuell diskutierte Gesetz zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen an neuen Windparks in Mecklenburg-Vorpommern, könnten sich auf die Windenergie auswirken.Laufend stehen die Akteure vor der Herausforderung, Ihr Wissen zu aktualisieren, rechtzeitig auf die Änderungen zu reagieren und Ihre Projekte dementsprechend zu steuern. Die BWE Konferenz „Windenergierecht“ zeigt deshalb die Neuerungen und den aktuellen Stand der Rechtslage im Planungsrecht, im Bereich Luftverkehr und Radar sowie im Umwelt, Natur- und Artenschutz auf. Namhafte Experten, so zum Beispiel aus dem Sprecherkreis des juristischen Beirats im BWE, präsentieren auf der Konferenz die komplexen Sachverhalte verständlich und unterhaltsam aufbereitet.Viel Aufmerksamkeit wird der Vortrag zu den „gekippten Regionalplanungen“ erhalten. Dem Publikum werden die Gründe für das Scheitern der Regionalpläne und die entsprechenden Auswirkungen aufgezeigt. Ebenso interessant ist der Bericht zu den in Bayern laufenden Klagen gegen die 10-H-Regelung und die Bewertung der Gegenklagen der Oppositionsparteien.Generell treibt die Windbranche die Frage um, wie sich die Rechtslage im Bereich Luftverkehr und Radar weiterentwickeln wird. Neben einem Update zu den Ereignissen der letzten Monate in diesem Gebiet werden auf der Konferenz die Erkenntnisse einer rechtlichen Begutachtung des Errichtungsverbots gem. § 18a LuftVG und seiner Bedeutung im Genehmigungsverfahren erläutert. Im letzten großen Themenblock der Konferenz werden die Neuerungen der Rechtsprechung im Natur- und Artenschutz umfangreich und kontrovers betrachtet. Insbesondere wird näher beleuchtet welche Auswirkungen aus der Ausweitung der Klagebefugnisse Dritter gegen Genehmigungen sich für Ihr Projekt ergeben könnten. Ziel der BWE Fachtagung ist die Zusammenführung der Akteure der Windenergiebranche und die Präsentation und Diskussion des aktuellen Rechtsrahmens in der Windenergie. Der erholsame Part wird dabei nicht zu kurz kommen. Auf der gemeinsamen Abendveranstaltung werden die Teilnehmer die Möglichkeit haben, in geselliger und entspannter Atmosphäre ihre Gespräche fortzuführen.BWE Konferenz WindenergierechtDatum: 6. – 7. Juli 2015Ort: BerlinWeitere Informationen gibt es unter unter: www.bwe-seminare.de/veranstaltungen


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Herr Thorsten Paulsen
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ÜBER BUNDESVERBAND WINDENERGIE E.V.

Der Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) ist der weltweit größte Einzelverband für Erneuerbare Energien. Mit insgesamt über 20.000 Mitgliedern und 3.000 Partnern gilt der BWE als treibende Kraft und Meinungsführer in der Windenergiebranche. Im Rahmen eines umfangreichen Weiterbildungsprogramms schult der BWE Unternehmen und Privatpersonen zu relevanten und topaktuellen Themen der Windenergiebranche.