BVMW-Präsident Ohoven: Neues Registerrecht hat Praxistest nur bedingt bestanden
(PM) , 06.02.2008 - Moderatere Übergangsregelungen sind insbesondere für Mittelständler wichtig Bonn/Berlin - Nachbesserungen am EHUG (Gesetz über elektronische Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister) hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) www.bvmw.de, Mario Ohoven, gefordert. „Das neue Registerrecht hat den Praxistest nur bedingt bestanden. Es trägt zwar spürbar zur Vereinfachung der Meldeverfahren bei, andererseits werden selbst geringfügige Verstöße überhart sanktioniert. Hier muss nachgebessert werden." Es häuften sich die Klagen insbesondere von kleinen Unternehmen, so der Mittelstandspräsident, die für eine nur unwesentliche Überschreitung der Frist zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen sofort mit Geldstrafen von einigen Tausend Euro belegt wurden. „Viele Mittelständler mussten jetzt zum ersten Mal überhaupt ihre Abschlüsse veröffentlichen. Diesem Umstand sollte der Gesetzgeber mit großzügigeren Übergangsfristen Rechnung tragen." Zudem gebe es offenbar auch technische Probleme beim elektronischen Bundesanzeiger. „Viele Unternehmer haben ihre Bilanzen nach eigenem Bekunden fristgerecht eingereicht. Diese konnten jedoch vermutlich auf Grund von Softwareproblemen nicht registriert werden." Dies zeige einmal mehr, dass hier eine moderate Übergangsregelung gefunden werden müssen, betonte Ohoven.
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