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Pressemitteilung

BGH verbietet unzulässige Klauseln über Gebühren der Fluggesellschaft Germanwings

Fluggesellschaften belasten ihre Fluggäste mit einem bunten Strauß diverser Gebühren und Entgelte. Dass die erhobenen Gebühren häufig rechtswidrig und unzulässig sind, kümmert die Airlines wenig.
(PM) Münster, 20.10.2009 - Die Fluggesellschaft Germanwings GmbH aus Köln erlitt vor dem Bundesgerichtshof eine bittere Niederlage: Der BGH qualifizerte in letzter Instanz die von der Germanwings von ihren Kunden per AGB/ABB erhobenen Bearbeitungsgebühren im Falle fehlgeschlagener Lastschriften in Höhe von EUR 50,00 als rechtswidrig (BGH, Urt. v. 17.09.2009, Az: Xa ZR 40/08). In dem anhängigen Verfahren hatten bereits das OLG Hamm (Urt. v. 31.01.2008, Az: 17 U 112/07) und das LG Dortmund (Urt. v. 25.05.2007, Az: 8 O 55/06) der Germanwings die Verwendung der Klauseln verboten. Der BGH bestätigte die Entscheidungen und wies die Revision zurück. Die Tochter der Lufthansa wollte jedoch eine höchstinstanzliche Entscheidung erwirken und hat diese nun als Denkzettel erhalten. Die Richter erklärten die von Germanwings benutzte Klausel für unwirksam. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass die tatsächlichen Kosten der Bearbeitung in der Regel sehr viel geringer sind als die pauschal berechneten 50 Euro. Germanwings teilte nach Urteilsverkündung mit, das Urteil des BGH umzusetzen und die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen entsprechend zu ändern.
Interessant ist für Fluggäste insbesondere die Feststellung der obersten deutschen Zivilrichter, dass Fluggesellschaften Schadensersatz nur für die tatsächlichen Kosten der Rücklastschrift verlangen können, nicht jedoch für den eigenen Aufwand der Fluglinie selbst. Zudem urteilte der BGH, dass bestimmte Maßnahmen der Airlines allenfalls vertragliche Nebenpflichten darstellten, für die Airlines keine besondere Vergütung beanspruchen dürfen. Damit haben die Richter des BGH grundsätzlich festgestellt, dass sich Fluggesellschaften an Fluggästen nicht über maßlose und überhöhte "Gebühren" bereichern dürfen, um so künstlich niedrig gehaltene Eingangsflugpreise zu subventionieren und über die Hintertür doch auf den angezielten Mindestflugpreis pro Passagier zu gelangen.
Die Fluggesellschaften haben offensichtlich den Bogen überspannt und geraten in letzter Zeit wegen der Praxis der Erfindung und Erhebung diverser "Gebühren" mit ihren Kunden in Konflikt. Einige Fluggäste haben sich das Gebaren nicht gefallen lassen und gegen den Gebührenmissbrauch erfolgreich geklagt. Im Fokus der rechtlichen Streitigkeiten um Gebühren stehen insbesondere die sogenannten Billigflieger und von diesen vor allen die irische Fluggesellschaft Ryanair. Das Kammergericht Berlin untersagte der Ryanair jüngst die Verwendung von Klauseln über Kreditkarten und Zahlkarten (KG Berlin, Urt. v. 30.04.2009, Az: 23 U 243/08). Auch die Gepäckgebühren der Ryanair waren bereits Gegenstand diverser juristischer Auseinandersetzungen, in denen die Ryanair unterlag (OLG Hamburg, Urt. v. 20.09.2007, Az: 3 U 30/07, (LG Hamburg Urt. v. 20.12.2006, Az: 315 O 776/06).
Bereits der von den Airlines gerne gebrauchte Begriff der 'Gebühr' ist irreführend. Gebühren sind von hoheitlichen Verwaltungsträgern veranlasste und auferlegte Vergütungen für besondere Verwaltungsvorgänge. Der Begriff Gebühr suggeriert, dass ein gesetzlich normierter Geldbetrag eingefordert würde. Viele der sogenannten 'Gebühren' werden von den Fluggesellschaften jedoch aus reinen Profitgründen erhoben und nicht auf Grund irgendwelcher gesetzlicher Vorgaben. Man kann sich im Hinblick auf die Praxis vieler Airlines des Eindrucks nicht erwehren, dass die kreativ erfundenen diversen Entgelte und Zusatzforderungen bei Flugbuchungen mit der schieren Majestät des Wortes "Gebühr" versehen werden, um Fluggästen die vermeintliche Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit derartiger Gebühren zu suggerieren. Dass viele der berechneten Gebühren unzulässig sind, zeigen die jüngsten Gerichtsentscheidungen.
Die Praxis der Gebührenerhebungen und Preisangaben vieler Fluggesellschaften, wie z.B. Air Berlin, Germanwings, Ryanair oder FlyBe, wird zur Zeit von verschiedenen Gerichten in mehreren Verfahren überprüft.
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