Pressemitteilung, 19.08.2013 - 21:28 Uhr
Perspektive Mittelstand
BGH: Schadensersatz für Anleger der Medienfonds Montranus III und Kaledo II
(PM) München, 19.08.2013 - In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Sparkasse Hannover zurückgewiesen und bestätigte damit die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle. Darin wurde die Sparkasse Hannover verurteilt, einem Kunden Schadensersatz wegen der fehlerhaften Anlageberatung bei der Vermittlung der beiden Medienfonds Montranus III und Kaledo II zu zahlen.Konkret ging es in dem Fall um die von der Sparkasse verschwiegenen Rückvergütungen, die so genannten „Kick-backs“. Nach der ständigen Rechtsprechung sind Banken und Sparkassen verpflichtet, ihre Kunden über den Erhalt von Rückvergütungen für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen in Kenntnis zu setzen. Im Fall des Unterlassens liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, die in der Regel zu Schadensersatzansprüchen berechtigt.Die Sparkasse Hannover argumentierte im vorliegenden Fall damit, dass die Zahlung von aufklärungsbedürftigen Vertriebsvergütungen dem Kläger hätte klar sein müssen. Dieses Vorbringen haben die Gerichte zurückgewiesen. Die Sparkasse Hannover habe dem Kunden zwar mitgeteilt, den Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 3 Prozent erhalten zu haben. Sie offenbarte jedoch nicht die Höhe der tatsächlich erhaltenen Provisionen. Damit zeichnete der Kunde die Fondsbeteiligung an den beiden Medienfonds in der falschen Annahme, das wirtschaftliche Interesse der Sparkasse beschränke sich auf den Ausgabeaufschlag.Christiana FrankeVorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Deutsche Anleger Stiftung
Frau Christiana Franke
Dachauerstraße 55
82256 Fürstenfeldbruck
+49-89-59 94 76 44
kontakt@deutscheanlegerstiftung.de
www.deutscheanlegerstiftung.de


ÜBER DEUTSCHE ANLEGER STIFTUNG

Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.