Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in letzter Instanz das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts zum Verbot der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP).
(PM) Schwäbisch Hall, 17.12.2010 - Auch die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erklärten am 14. Dezember 2010 in der dritten und letzten Instanz die Christliche Zeitarbeitsgewerkschaft für nicht tariffähig. Damit sind die auf Basis dieses Tarifwerkes geschlossenen Arbeitsverträge nichtig. Es gilt nun der Anspruch auf „equal pay“, das heißt gleichen Lohn für gleiche Arbeit – und das rückwirkend.
Alle Zeitarbeiternehmer, die unter CGZP-Verträgen gearbeitet haben, können nun Lohnsummen der letzten Jahre nachfordern. Auch die Sozialversicherungsträger werden Ansprüche auf die Zahlung der entgangenen Beiträge erheben. Ist die verleihende Zeitarbeitsfirma dazu finanziell nicht in der Lage, haftet der Entleihbetrieb. Allein die Summe für die Nachzahlung der Renten- und Krankenkassenbeiträge wird auf über 2 Milliarden Euro geschätzt. Die Forderungen verjähren zudem erst ab 2037.
„Das Urteil wird weitreichende Folgen für die ganze Branche haben und gilt als wichtige Wegmarke für gerechte Bedingungen in der Zeitarbeit“, so Bernd Rath Geschäftsführer der BERA, dem größten Personaldienstleister in der Region Heilbronn-Franken. „Auf die betroffenen Zeitarbeitsunternehmen und deren Kunden werden riesige Kosten zu kommen. Wir sind froh, schon immer den BZA/DGB-Tarifvertrag angewendet zu haben. Somit sind wir, wie auch unsere Kunden, sicher. Das bestätigen wir unseren Kunden schriftlich.“
Die BERA selbst setzt seit jeher auf den BZA/DGB-Tarifvertrag. Dieser Branchen-Tarifvertrag bürgt für einheitliche Standards bezüglich der Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit. Er bietet die besten Rahmenbedingungen für Mitarbeiter. Die BERA gewährt eine Reihe zusätzlicher Vergütungen außerhalb des Tarifvertrags, wie z.B. Sonder- und Treuezulagen.