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Pressemitteilung

Ausschließlich deutsches Recht bei der QualityHosting AG

Der QualityHosting-Vorstandsvorsitzende Christian Heit im Gespräch über Prism & Co.
(PM) Gelnhausen, 20.08.2013 - Herr Heit, was waren Ihre Gedanken, als Sie nach den ersten Snowden-Enthüllungen vom US-Überwachungsprogramm Prism gehört haben?

Der Slogan „Hosted in Germany“ ist seit über vier Jahren Bestandteil einer jeden QualityHosting-Werbung. Gezielt haben wir darauf hingewiesen, dass amerikanische Behörden jederzeit Zugriff auf die Daten großer Cloud-Provider haben. Aus diesem Grund war ich nicht komplett überrascht, als die Existenz von Prism bekannt wurde. Überrascht hat mich allerdings die Großflächigkeit, mit der Daten unabhängig von jedem Verdacht erfasst und gespeichert werden. Diese Dimension ist mehr als bemerkenswert. Verwundert hat mich ebenso die Reaktion einiger deutscher Politiker: Wir haben in Deutschland zu Recht strenge Datenschutzvorschriften, und das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht 2010 als verfassungswidrig eingestuft, obwohl der Zugang zu diesen gespeicherten Daten streng reglementiert gewesen wäre. Mit Prism haben ausländische Geheimdienste eine Vorratsdatenspeicherung für deutsche Kommunikationsdaten errichtet, die vollkommen außerhalb unserer Kontrolle liegt. Und die Reaktion unserer Regierung besteht in einem Fragenkatalog an unseren Bündnispartner.

Sehen Sie diese zurückhaltende Reaktion der deutschen Politiker möglicherweise in einem strukturellen Problem begründet?

Aktuell findet der Aspekt des zielgerichteten Abhörens viel Aufmerksamkeit in der Diskussion. Allerdings ist das viel größere Problem, dass amerikanische Behörden jederzeit Daten einsehen können, die bei einem amerikanischen Cloud-Provider gespeichert sind, und dies unabhängig davon, in welchem Land das Rechenzentrum des Cloud-Providers steht. Das heißt, selbst wenn Unternehmen wie Microsoft oder Google Rechenzentren in Deutschland betrieben, würden sie amerikanischem Recht unterliegen, wodurch amerikanische Behörden jederzeit diese Rechenzentren betreten und alle Daten einsehen dürften – losgelöst von Verdachtsmomenten. Auf diese Art und Weise haben amerikanische Behörden Zugang zu gespeicherten E-Mails bei Googles Gmail, Fotos und Dokumenten in Microsofts SkyDrive, Bestellungen bei Amazon und allen privaten Informationen, die auf Facebook gespeichert sind.

Warum können QualityHosting und seine Kunden so gelassen auf diese Nachrichten reagieren?

QualityHosting unterliegt ausschließlich deutschem Recht. In diesem Fall bedeutet das, dass das strenge Bundesdatenschutzgesetz zur Anwendung kommt, das es Unternehmen sinnvollerweise verbietet, Kundendaten an Dritte weiterzugeben. Da QualityHosting seine Rechenzentren zudem in Frankfurt am Main, Deutschland, betreibt, gibt es keinerlei Veranlassung, Informationen an ausländische Behörden weiterzugeben.

Was raten Sie Unternehmen angesichts der derzeitigen Nachrichtenlage für den E-Mail-Verkehr, Herr Heit?

Seit über 15 Jahren bin ich von dem Konzept des Bezugs von IT-Diensten aus dem Internet überzeugt, daran ändert auch Prism nichts. Die Cloud entbindet die Unternehmen jedoch nicht davon, einen vertrauenswürdigen Cloud-Provider auszuwählen und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit sensibler Daten zu treffen. Hierzu zählen insbesondere der Einsatz einer E-Mail-Verschlüsselung, wie wir sie unseren Kunden zur Verfügung stellen, und die Wahl eines Cloud-Providers, der ausschließlich deutschem Recht unterliegt.
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