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Pressemitteilung

Augen auf beim Immobilienkauf!

(PM) , 19.02.2009 - Immobilienkredite sind so günstig wie nie, damit sind quasi Kreditfinanzierer von Immobilien die Nutznießer der Finanzkrise. Durch die Senkung der Leitzinsen auf einen historisch niedriges Niveau von 2% in der EU und einer, in nächster Zukunft, nochmaligen Senkung von wahrscheinlich 0,5% können Kreditinstitute diese Zugeständnisse an ihre Kunden weitergeben. Wer also in unsicheren Zeiten eine Alternative für die Altersvorsorge sucht, kann sein Geld dazu nutzen in Immobilien zu investieren. Gerade durch die Immobilienkrise sind die Preise für Immobilien im Keller und das zusammen mit den günstigen Kreditzinsen schafft für den Kauf einmalig gute Bedingungen. Für Anleger, die nicht selbst die Immobilie bewohnen wollen, eignet sich hier vor allem das Festdarlehen zur Finanzierung. Bei dieser Variante werden während der Darlehenslaufzeit nur die Zinsen an die Bank gezahlt und der Tilgungsanteil fließt in eine separate Sparanlage. Die Ablaufleistung wird derweil an die Bank zur Deckung des Darlehens abgetreten. Hierbei sollte man genau auf die Vertragsformulierung achten. Bei der Formulierung „..der Leistung an Erfüllung statt...“ wird nur aus dieser Sparanlage der Kredit getilgt. Wird jedoch die Formulierung „...Leistungserfüllung halber statt...“ gebraucht, dann kann die Bank, bei Unterdeckung, weitere Ansprüche an den Kreditnehmer stellen. Prinzipiell ist es von Vorteil, wenn der Darlehensnehmer alle Vorgänge und Gespräche bis hin zur Immobilien Finanzierung dokumentiert, um eventuelle Rechtsansprüche geltend machen zu können. Sollte die Bank ihn nämlich nicht richtig über die Risiken und Nachteile eines Kredites aufgeklärt haben oder eine für ihn wirtschaftlich bessere Alternative aufgezeigt haben, kann er auf Schadensersatz klagen. Hat der Kreditnehmer sich jedoch aus freien Stücken, bei vollständiger Kenntnis der Sachlage für einen risikovollen Kredit entschieden, bestehen keine Ansprüche gegen die Bank.
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