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Auf der sicheren Seite bei der Verteilung von Newslettern

Newsletter sind ein vielfach angewendetes Marketinginstrument, aber viele Versender riskieren eine Abmahnung. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, bedarf es eines Systems zum Nachweis der Newsletter-Bestellungen.
(PM) Starnberg, 01.04.2011 - Der Newsletter gehört heutzutage in das Standardrepertoire fast jeder Firma. Oft wissen die Anbieter über die rechtliche Lage zum Newsletter-Versand aber nur unzureichend Bescheid. Gleichzeitig wächst die Anzahl professioneller Abmahner, wobei auch immer mehr Privatpersonen und Firmen aufgrund der Flut der Newsletter anfangen, sich zu wehren. Wenn es hart auf hart kommt, steht der Newsletter-Anbieter in der Beweispflicht.

Der Gesetzgeber hat mit dem §7 UWG eine Grundlage zum Schutz vor belästigender Werbung geschaffen. Diese sieht für die Werbung via E-Mail vor, dass der Empfänger eingewilligt haben muss. Dieses wird derzeit am besten mit dem Double-Opt-In-Verfahren gelöst. Damit wird sichergestellt, dass weder von jemandem eine fremde E-Mailadresse in den Verteiler eingetragen wird, noch dass die angegebenen E-Mailadresse einen Schreibfehler enthielt. Viele mittelständische und kleine Firmen arbeiten dabei immer noch mit klassischen E-Mailprogrammen und tragen die Newsletter-Abonnenten per Hand in die Verteilerliste ein. Dies kann fatale Folgen haben. Sollte sich ein Kunde durch den Wust an Newslettern, die er täglich bekommt, nicht mehr daran erinnern, auch welche ordentlich abonniert zu haben, könnte er zum Mittel der Abmahnung greifen. Dann ist es an dem Newsletter-Anbieter zu beweisen, dass der Kunde ihn bestellt hatte. Die Suche nach der Bestätigungsemail kann aufgrund der Anzahl aller E-Mails und der zurückliegenden Zeitdauer ewig dauern, wenn sie überhaupt gelingt. Sollte der Beweis nicht erbracht werden können, dass der Newsletter gewünscht zugestellt wurde, drohen Abmahnungskosten im vierstelligen Bereich. Dies ist ein Beispiel von vielen, wo Geschäftsleute E-Mails zu einer Person schnell und sicher finden müssen. Das Sta*Ware InfoCenter ist genau dafür ausgelegt. Es verlinkt zu jedem Vorgang mit einem Kunden alle für diesen Vorgang notwendigen Informationen. Neben E-Mails sind das auch Dokumente, Termine, Bestellungen, Abrechnungen, Notizen und viele andere CRM- und ERP-typische Daten. Die Speicherung und Darstellung der Daten erfolgt dabei unabhängig vom Sachbearbeiter, so dass auch Kollegen einfach und schnell auf die Daten zugreifen können.

Newsletter sind ein wichtiger Bestandteil des Unternehmensmarketings und das E-Mailmarketing wird in Zukunft auch noch wachsen. Dabei dürfen rechtliche Grundlagen nicht außer Acht gelassen werden. Das InfoCenter von Sta*Ware kann dabei helfen, die Durchführung rechtlich sicher zu dokumentieren und im Bedarfsfall den Beweis schnell zu finden. Weitere Informationen zum InfoCenter finden sich unter www.staware.com .
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Frau Constanze Strauss
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82319 Starnberg
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