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Pressemitteilung

Auer Witte Thiel: „Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern angleichen“

Auer Witte Thiel unterstützt die geplante Reform des Mietrechts
(PM) München, 02.12.2009 - München, im November 2009: Die Mietrechtsexperten der Kanzlei Auer Witte Thiel befürworten den Vorschlag der FDP, die Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern anzugleichen und damit die Rechte von Vermietern zu stärken. Auer Witte Thiel begrüßt zudem eine kürzere Verfahrensdauer bei Zahlungs- und Räumungsklagen sowie das schärfere Vorgehen gegen so genannte „Mietnomaden“ – die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel vertritt seit Jahrzehnten Wohnbauunternehmen und unterstützt die Reformvorschläge der neuen Bundesregierung.

Die FDP plant laut Fraktionsvorsitzender Birgit Homburger, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter bis 2013 anzugleichen – dabei ist noch offen, ob die Fristen für Vermieter verkürzt oder die für Mieter verlängert werden sollen. Die heutige Gesetzeslage der asymmetrischen Kündigungsfristen war unter der rot-grünen Bundesregierung vereinbart worden und hat nach Meinung der Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel die Rechtsstellung der Vermieter deutlich verschlechtert. Der Hintergrund: Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 kann ein Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen, während der Vermieter unbefristete Mietverträge nur aus berechtigten Gründen wie Eigenbedarf kündigen darf und darüber hinaus je nach Wohndauer des Mieters Fristen von bis zu neun Monaten abwarten muss.

Aufgrund dieser Ungleichbehandlung von Mietern und Vermietern fordert die FDP nach Meinung von Auer Witte Thiel völlig zu recht, die asymmetrischen Kündigungsfristen abzuschaffen. Die Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel begrüßen zudem die Absicht der FDP, überlange Verfahrensdauern bei Zahlungs- und Räumungsklagen sowie Schonfristen für säumige Mieter abzuschaffen beziehungsweise zu ändern. Die Liberalen sprechen sich im Interesse von Mietern und Vermietern grundsätzlich für eine Vereinfachung des Mietrechts aus und fordern außerdem eine abschließende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, so Auer Witte Thiel.

Als anwaltliche Vertretung vieler Wohnbauunternehmen und Eigentümergemeinschaften begrüßt Auer Witte Thiel auch die Ankündigungen zum Thema „Mietnomaden“. Damit werden Personen bezeichnet, die von einer Wohnung in die nächste ziehen, keine oder nur selten Miete zahlen sowie die angemieteten Wohnungen oft in verwahrlostem Zustand hinterlassen. In solchen Fällen sollen zum Beispiel Räumungsurteile künftig schneller vollstreckt werden können. So hat sich die neue schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf ein schärferes Vorgehen gegen so genannte Mietnomaden geeinigt.
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Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht und vertritt unter anderem eine der größten europäischen Kreuzfahrtgesellschaften. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche ...
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