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Ascensus Direct ist kein zugelassenes Institut nach § 32 KWG

Dies berichtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
(PM) Essen, 06.09.2011 - Der Finanzdienstleister Ascensus Direct – nicht zu verwechseln mit der Firma Ascensus GmbH in Ottobrunn – mit angegebenen Sitz in London, München und Frankfurt am Main gab vor, dass Anleger bei Ascensus Direct in guten Händen seien.

Mittels unaufgeforderten Anrufen versuchte man Konsumenten dazu zu bewegen, bestimmte Aktien zu kaufen. Die Ausübung einer solchen Finanzdienstleistung bedarf der Genehmigung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) seitens der BaFin, über die das Unternehmen Ascensus Direct nicht verfügt. „Bei dem Unternehmen Ascensus Direct handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut“ veröffentlicht die Aufsichtsbehörde ausdrücklich auf der eigenen Webseite. (Quelle: www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Unerlaubte/vm__110808__ascensus__direct.html)

Vor diesem Hintergrund könnte Schadenersatz und / oder Rückabwicklung beansprucht werden. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt betroffenen Konsumenten, die Aktien oder ähnliche Finanzprodukte per Ascensus Direct erwarben, prüfen zu lassen, ob Ansprüche bestehen. Verbraucherdienst e.V. informiert, prüft und berät unter Hotline 0201 17679-0
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