Artist to BUSINESS - Rechtsberatung für Künstler. Wir, das sind die Rechtsanwälte FunkeMüller aus Düsseldorf, möchten über unsere neue Marke Artist to BUSINESS Künstlern, Autoren und Musikern helfen – ohne hohen finanziellen Aufwand – eine hochwertige Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Viele Verlage und Labels sichern sich zu für den Künstler schlechten Konditionen mit dem ersten Verlags- oder Plattenvertrag umfassende ...
Artist to BUSINESS - Rechtsberatung für Künstler. Wir, das sind die Rechtsanwälte FunkeMüller aus Düsseldorf, möchten über unsere neue Marke Artist to BUSINESS Künstlern, Autoren und Musikern helfen – ohne hohen finanziellen Aufwand – eine hochwertige Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Viele Verlage und Labels sichern sich zu für den Künstler schlechten Konditionen mit dem ersten Verlags- oder Plattenvertrag umfassende Auswertungsrechte. Absatzbemühungen hinsichtlich Film und Ausland sind Mangelware. Bei Artist to BUSINESS kann sich der Künstler zu allen Fragen des Urheber-, Verlags-, Marken- und Vertragsrechts umfassend beraten lassen und in Bezug auf seine individuellen Bedürfnisse orientieren. Für bereits etablierte Künstler versucht Artist to BUSINESS im Bereich der Auswertung der Nebenrechte (z.B. TV-/Film-, Auslandsrechte) neue Möglichkeiten zu erschließen. Durch die ständige Beratung der Bestsellerautorin Cornelia Funke und anderer namhafter Künstler verfügt Artist to BUSINESS über detaillierte Branchenkenntnisse und beste Kontakte zu Buch- und Musikverlagen sowie internationalen Film- und Fernsehproduktionen.