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Pressemitteilung

Arbeitsrecht: Kündigungsmöglichkeit während einer Befristung

(PM) , 18.08.2008 - In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Vereinbarung über die Kündigungsmöglichkeit während einer Befristung nicht an wirksamer Vereinbarung einer Probezeit gekoppelt ist (LAG Rheinland-Pfalz, 2-Sa-776/07, Urteil vom 10.04.2008).
Wird in einem Formulararbeitsvertrag über ein befristetes Arbeitsverhältnis versäumt, Angaben zur Dauer einer Probezeit einzufügen, scheidet damit eine darüber hinaus vereinbarte Kündigungsmöglichkeit während des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht aus. Bei einer fehlerhaften Festschreibung der Probezeit hat diese eine Laufzeit von Null und nach Ablauf dieser Null-Laufzeit ist die ordentliche Kündigungsmöglichkeit im Vertrag vorgesehen. Im Übrigen würde eine umfassende Regelung über eine Kündigungsmöglichkeit keinen Sinn machen, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit gänzlich ausgeschlossen sein soll.
(Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, 2-Sa-776/07, Urteil vom 10.04.2008; Verfahrensgang: ArbG Trier 4 Ca 1095/07)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; http://www.warm-wirtschaftsrecht.de; www.rechtsanwalts-TEAM.de
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