VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht - RA Martin J. Warm
Pressemitteilung

Arbeitsrecht: Kein Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, wenn Parteien sich schriftliche Fixierung vorbehalten haben

Die Parteien streiten um von der Klägerin gegenüber der Beklagten begehrte Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs. Sie streiten insbesondere darüber, ob ein Arbeitsvertrag nach Vorgesprächen zustande gekommen ist oder nicht.
(PM) Paderborn, 28.08.2009 - Die Parteien streiten um von der Klägerin gegenüber der Beklagten begehrte Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs. Sie streiten insbesondere darüber, ob ein Arbeitsvertrag nach Vorgesprächen zustande gekommen ist oder nicht. Das LAG München ist folgender Auffassung: Haben sich die Verhandlungspartner (potentieller Arbeitnehmer und potentieller Arbeitgeber) über die wesentlichen Bedingungen eines abzuschließenden Arbeitsvertrags geeinigt, jedoch die schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen im Rahmen eines Unterzeichnungstermins vorbehalten, ist gem. § 154 BGB ein Arbeitsvertrag im Zweifel noch nicht zustande gekommen. Dieser Vorbehalt ist so auszulegen, dass ein endgültiger Vertrag erst mit Errichtung der privatschriftlichen Urkunde zustande kommen soll.
(Quelle: LAG München, 3-Sa-280/09, Urteil vom 26.06.2009; Verfahrensgang: ArbG Passau 2 Ca 308/08; Lexinform)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de
PRESSEKONTAKT
Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht - RA Martin J. Warm
Herr Martin J. Warm
Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
+49-5251-142580
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER WARM-WIRTSCHAFTSRECHT - KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTSRECHT IN PADERBORN

Unsere Kanzlei hat ihre Schwerpunkte im Privat- und Wirtschaftsrecht auf der Schnittstelle Recht, Wirtschaft, Steuern. Mit dieser Spezialisierung betreuen wir mittelständische Unternehmen und Dienstleister aus allen Branchen und Rechtsformen ...
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht - RA Martin J. Warm
Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG