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DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK e.V.
Pressemitteilung

Arbeitgeber müssen besser über Vertragsbedingungen informieren

EU-Konsultation zu Arbeitsvertragsbedingungen
(PM) Essen, 21.03.2016 - Anlässlich der EU-Konsultation zur Transparenz von Arbeitsvertragsbedingungen („Written Statement Directive“) fordert der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK eine Anpassung an die Realitäten, um dem Gesetz endlich Sinn zu verleihen.
Die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über die für seinen Arbeitsvertrag geltenden Bestimmungen zu informieren ist Gegenstand einer Evaluierung und Konsultation der EU-Kommission. Konkret geht es um die Richtlinie 91/533/EWG, auch „Written Statement Directive“ genannt. Diese wurde in deutsches Recht durch das Nachweisgesetz umgesetzt. Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK befürwortet in seiner Stellungnahme eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung. Denn hier geht bislang einiges an der Wirklichkeit vorbei.

Gemäß EU-Richtlinie und Nachweisgesetz haben alle Arbeitnehmer den Anspruch, zu Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über wesentliche Aspekte ihres Arbeitsverhältnisses unterrichtet zu werden, wenn ihnen bis dato nichts Schriftliches vorliegt. Diese Pflicht des Arbeitgebers zur Aushändigung eines schriftlichen Nachweises ändert nichts daran, dass Arbeitsverträge auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden können. Sie soll aber der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dienen.

„Das deutsche Nachweisgesetz entspricht der Richtlinie, sie ist aber bis heute ein ‚zahnloser Tiger` geblieben“, so Sebastian Müller, Verbandsgeschäftsführer des DFK. Kommt ein Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem Nachweisgesetz nicht nach, so sieht das Gesetz keine Sanktion vor. „Kein Arbeitnehmer wird aber allen Ernstes zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses auf die Aushändigung bestimmter Vertragsbedingungen klagen - das Gesetz läuft leer.“

Bei schwerwiegenden Verstößen kann an ein Ordnungsgeld gedacht werden, so dass die Verbindlichkeit auf diese Weise erhöht wird. Ebenso kommt in Betracht, dass die betriebsverfassungsrechtlichen Organe Betriebsrat und Sprecherausschuss vom Arbeitgeber darüber informiert werden müssen, ob und welche Informationen über die Inhalte seines Arbeitsverhältnisses der Mitarbeiter erhalten hat.

Dr. Ulrich Goldschmidt, DFK-Vorstandsvorsitzender, betont, dass auch für Führungskräfte die Klarheit von Vertragsbedingungen zentral und von größer werdender Bedeutung ist. Hier spielen noch andere Bestandteile des Arbeitsverhältnisses eine Rolle, die bislang noch nicht in der Richtlinie bzw. im Nachweisgesetz geregelt sind. „In der Praxis gibt es immer wieder Probleme, weil Auskünfte darüber, ob und welche Versicherungen für den Mitarbeiter bestehen (z.B. Betriebshaftpflicht oder D&O bei Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat), oft dürftig oder gar nicht gegeben werden. Angesichts der Bedeutung dieser Versicherungen für die Arbeitnehmer in Führungsfunktionen sollte der Katalog auf diesen Bereich ausgedehnt werden“, so Goldschmidt.

Darüber hinaus sind nach Auffassung des Führungskräfteverbandes transparente Regelungen in Verträgen auch europaweit wichtig, um die Arbeitnehmermobilität zu stärken. Kann man Verträge aus anderen europäischen Staaten besser durchdringen und verstehen, erleichtert dies die Vergleichbarkeit von Vertragsbedingungen. Dazu müssen aber auch die nationalen Gesetzgeber beitragen und die unterschiedlichen Steuer- und Sozialversicherungssysteme transparenter gestalten.
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