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Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte
Pressemitteilung

Unterhalt bei Trennung, Scheidung, für Kinder und Eltern!

(PM) , 22.08.2006 - Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung sind für die allermeisten existenziell. Die Finanzierung zwei Haushalte, von dem zumindest einer erst neu zu bestellen ist, ist von dem bisherigen Familieneinkommen nur selten problemlos zu bestreiten. Nicht umsonst ist die Ehescheidung einer der Hauptgründe für die Überschuldung privater Haushalte. Wir beraten Sie gern, worauf vor der Hochzeit, in der Krise und nach einer Scheidung zu achten ist, um finanzielle Einbussen zu verringern. Neben dem bestehenden Recht auf Ehegattenunterhalt gehen wir hierbei auch schon auf das neue Unterhaltsrecht bei Trennung und Scheidung ein, dass 2007 in Kraft treten soll und erhebliche Änderungen mit sich bringt. Im Vordergrund der Novelle stehen der Vorrang der Kinder und die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Darüber hinaus beraten wir Sie, unter welchen Umständen Sie ggf. auch für Ihr volljähriges Kind unterhalt zu leisten haben oder wann Sie vom Staat zur Unterhaltsleistung an Ihre Eltern herangezogen werden dürfen. Rechtsanwältin Beate Wypchol www.anwaelte-giessen.de
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