Pressemitteilung, 15.07.2010 - 12:43 Uhr
Perspektive Mittelstand
Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG schließt das vierte Jahr in Folge mit einem zweistelligen Dividendenbetrag ab
AVG eG, die Anlegergemeinschaft in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, beschloss in ihrer Vollversammlung eine Dividendenaus-schüttung in Höhe von zwölf Prozent für das Jahr 2009.
(PM) Potsdam, 15.07.2010 - Genossenschaftlich orientierte Einsteiger, engagierte Privatanleger sowie professionelle Vermögensverwalter können „ihrer eingetragenen renditestarken Anlagengenossenschaft" vertrauen. Sie war zu keinem Zeitpunkt abhängig vom Börsentrend. Im Kapitalanla¬gebestand gab und gibt es keinerlei Ausfälle. Die Dividende ist weiterhin stabil und gut. So konnte seit der Gründung der Genossenschaft vor vier Jahren, jedes Jahr eine positive zweistellige Dividende für ihre Mitglieder erwirtschaftet werden.Das Ziel dieser eingetragenen Genossenschaft ist es, ihren Mitgliedern in allen Börsenlagen die bestmögliche Performance zu bieten und sie zu unterstützen, wenn sie Hilfe brauchen: für das kurzfristige Finanzmanagement, für die mittelfristige Kapitalanlage oder für die langfristige Altersvorsorge mit Rentenplan.Dabei nutzt sie die Spielräume, die ihr der Gesetzgeber vorgibt. Konsequent. Und so haben Mitglieder nicht nur Anspruch auf die Erzielung von Preisvorteilen, auf Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Anlage von Kapital, auf die Erarbeitung von Finanzierungskonzepten und der Optimierung der Ausgabenstrukturen sondern auch auf die Erzielung einer regelmäßig weit überdurchschnittlichen Rendite unter weitgehendem Ausschluss des Verlustrisikos.Bei der AVG EG sind die Mitglieder hervorragend beteiligt, denn sie bietet ihnen individuellen Service und umfassende Leistungen. Eine Bindung an langjährig feststehende Beitragszahlungen ist bei der Beteiligung an der Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG AVG nicht erforderlich. Die vom Anleger/Mitglied eingebrachten Einmalanlagen, wie auch die selbst getragenen Sparpläne, sind somit sehr flexibel.Der Staat überwacht dies enorm; anerkannte Prüfungsverbände kontrollieren die Einhaltung der besonders strengen Sicherheitsanforderungen des Genossenschaftsgesetzes. Dem Anleger geht kein Cent seiner Beteiligungen verloren: außer einem einmaligen Beitrittsgeld zahlt er keine weiteren Jahres-, Betreuungs-, Umschreibungs- oder sonstigen Gebühren.Der „Hit" für sicherheitsbewusste Anleger und Sparer.


ANLAGEN

von staatlichen Prüfungsverbänden regelmäßig kontrolliert, seit Jahren in Folge zweistellige Rendite (PDF, 282,62 KB)

ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG
Herr Dipl.-Ing. Andreas Lechtenfeld
Menzelstraße 14
14467 Potsdam
+49-331-7017777
andreas.lechtenfeld@karriere.ag
www.AVGeG.de


ÜBER AVG ANLAGEN- UND VORSORGEBERATUNGSGENOSSENSCHAFT EG

Die AVG eG ist … eingetragen im HR des AG Potsdam unter GnR 425 P Geschäftsanschrift: Menzelstraße 14, 14467 Potsdam Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Wirt.-Inf. Ingo Tributh, Berlin Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Kfm. James H. Klein, Potsdam Ihr gesetzlicher Prüfungsverband ist der … Potsdamer Prüfungsverband e.V. Potsdamer Straße 109 A 14974 Ludwigsfelde Mitglieder haben unter anderem … Recht auf (kostenfreie) Beratung in allen Finanzangelegeneheiten Stimmrecht bei der eG Dividendenberechtigung bei der eG Mitglieder können sich beteiligen … mit mindestens einem geschäftsanteil in Höhe von 1.000 EUR und jedem Vielfachen davon. Es gibt keine Beschränkung, jedoch ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich Die Einlage erfolgt zum Nominalwert. Weiterhin ist das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Eintrittsgeld zu entrichten, das gegenwärtig 500 EUR beträgt. Mitglieder können ausscheiden … Die Rückzahlung des Guthabens eines Mitglieds erfolgt bei Kündigung gegenüber der eG (zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) zum tatsächlichen (Buch-)Wert inklusive Stiller Reserven aus der Ergebnisrücklage. Möglich ist auch eine Teilkündigung (Verringerung der Zahl der Geschäftsanteile). Darüber hinaus ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist die Übertragung von Geschäftsguthaben an Dritte auf Verhandlungsbasis möglich. Die eG unterstützt diese Möglichkeit durch Veröffentlichung von Angeboten und Nachfrageangeboten auf ihrer Internetseite (avgeg.de).