Pressemitteilung, 15.12.2010 - 12:51 Uhr
Perspektive Mittelstand
Anlagen- und Vorsorgeberatung
Eingetragene Genossenschaft bietet alternative Möglichkeiten für die Zweitrente
(PM) Potsdam, 15.12.2010 - Auch wenn der eine oder andere Anlage-Berater spätestens seit der Lehmann-Pleite ins Gerede gekommen ist, so scheinen doch Banken und Versicherungen weiterhin einen unglaublichen Vertrauensbonusvorschuss in der Bevölkerung zu genießen. Dabei scheint sich niemand zu wundern, dass er kaum Produkte zu mehr als drei Prozent angeboten bekommt, aber für eine eigene Überziehung bis zu 20 Prozent Zinsen bezahlt. Dabei erreichen Sparbuch- und Tagesgeldzinsen noch nicht einmal die durchschnittliche Inflationsrate. Insbesondere Berufseinsteiger suchen heute neue Wege für die Altersvorsorge.Abnehmende Bevölkerungszahlen und zunehmender Fachkräftemangel stärken dabei die Erwartung auf nachhaltige Einkommen. Dies erhöht die Bereitschaft, auch in eine private Altersvorsorge für eine spätere Zusatzrente zu investieren.Gesucht werden also unabhängige Beratung und eine optimale Anlageform. Was kann ein Versicherungsvertreter anderes empfehlen als ein Produkt der Versicherung die dieser vertritt? Oder ein Bankberater ein Produkt der Partnergesellschaften mit denen sein Haus eine Kooperationsbeziehung aufrechterhält? Bestenfalls ein unabhängiger Honorarberater könnte hier weiterhelfen – vorausgesetzt er ist wirklich frei.Das Dilamma für den Einzelnen setzt sich fort durch die Wahl des richtigen Assets (Anlagenklasse), der Diversifizierung (Risikostreuung) und vielen anderen meist unbekannten Begrifflichkeiten der Anlagenwelt. Weitsichtige also wissen: Ohne Profis geht es nicht. Kein einziger Privatanleger kann es sich leisten, den ganzen Tag über Märkte und Kurse zu beobachten, und die wenigsten wären dann auch noch fähig, richtig zu handeln. Also müssen sich viele Privatanleger zusammenfinden, zum Beispiel in einer Genossenschaft wie der AVG eG, zusammen eine Anlegergemeinschaft bilden und entsprechend qualifizierte Profis für sich arbeiten lassen. Selbstbestimmtes, von Banken unabhängiges Sparen nach den Regeln des seit über 100 Jahren bewährten Genossenschaftsgesetzes, also unter Aufsicht eines staatlich überwachten Prüfungsverbandes.


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ÜBER AVG ANLAGEN- UND VORSORGEBERATUNGSGENOSSENSCHAFT EG

Die AVG eG ist … eingetragen im HR des AG Potsdam unter GnR 425 P Geschäftsanschrift: Menzelstraße 14, 14467 Potsdam Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Wirt.-Inf. Ingo Tributh, Berlin Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Kfm. James H. Klein, Potsdam Ihr gesetzlicher Prüfungsverband ist der … Potsdamer Prüfungsverband e.V. Potsdamer Straße 109 A 14974 Ludwigsfelde Mitglieder haben unter anderem … Recht auf (kostenfreie) Beratung in allen Finanzangelegeneheiten Stimmrecht bei der eG Dividendenberechtigung bei der eG Mitglieder können sich beteiligen … mit mindestens einem geschäftsanteil in Höhe von 1.000 EUR und jedem Vielfachen davon. Es gibt keine Beschränkung, jedoch ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich Die Einlage erfolgt zum Nominalwert. Weiterhin ist das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Eintrittsgeld zu entrichten, das gegenwärtig 500 EUR beträgt. Mitglieder können ausscheiden … Die Rückzahlung des Guthabens eines Mitglieds erfolgt bei Kündigung gegenüber der eG (zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) zum tatsächlichen (Buch-)Wert inklusive Stiller Reserven aus der Ergebnisrücklage. Möglich ist auch eine Teilkündigung (Verringerung der Zahl der Geschäftsanteile). Darüber hinaus ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist die Übertragung von Geschäftsguthaben an Dritte auf Verhandlungsbasis möglich. Die eG unterstützt diese Möglichkeit durch Veröffentlichung von Angeboten und Nachfrageangeboten auf ihrer Internetseite (avgeg.de).