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Pressemitteilung

Angaben zum Energieverbrauch werden Pflicht

Energiewerte in einer Immobilienanzeige anzugeben wird Pflicht – sonst droht ab Mai ein hohes Bußgeld
(PM) Magdeburg, 30.04.2015 - Wer eine Immobilie inseriert, muss zukünftig die vollständigen Daten zum Energieverbrauch angeben – andernfalls drohen ab Mai 2015 hohe Strafen. Auf diese Ordnungswidrigkeit weist die MCM Investor Management AG aus Magdeburg hin. Informationen des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg zufolge drohen bis zu 15 000 Euro Strafe, falls die Daten unvollständig oder mangelhaft sein sollten. „Dieses Vorhaben war zwar schon seit vergangenem Jahr im Gespräch, bisher wurde allerdings von Strafen in diesem Ausmaß abgesehen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor.

So sind Vermieter und Verkäufer in der Anzeige dazu verpflichtet das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises anzugeben. Wichtig zu wissen: Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Einen Bedarfs- und einen Verbrauchsausweis. Für den Bedarfsausweis berechnet ein Fachberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Anhand dessen lassen sich der energetische Zustand des Hauses, sowie der mögliche Sanierungsbedarf der Immobilie ablesen. „Der Verbrauchsausweis sagt lediglich etwas über den Energieverbrauch der vergangenen Jahre aus, ist also sehr subjektiv und bewohnerabhängig“, sagen die MCM-Experten. So verbrauchen Familie von vorne herein mehr als ein Ein- oder Zweipersonenhaushalt. Auch lassen sich keine Rückschlüsse darauf ziehen, ob der Vormieter beispielsweise viel verreist oder außer Haus war und somit weniger geheizt hat. Wurde der Energieausweis für das Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss zusätzlich in dem Inserat die im Ausweis aufgeführte Effizienzklasse veröffentlicht werden.

„Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig und für jeden Hausbesitzer, der in seiner Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, unabdingbar“, so die Experten der MCM Investor weiter. Des Weiteren sind sie dazu verpflichtet, das Dokument dem Interessenten unaufgefordert vorlegen. Auch beim Neubau oder einer umfassenden Sanierung gilt die unverzügliche Mitteilungspflicht über den Energieverbrauch. „Ein zukünftiger Mieter oder Käufer erfährt über den Ausweis, wie energieeffizient das Gebäude ist und kann sich auf einer Skala orientieren, welche Energiekosten auf ihn zukommen“, so die MCM-Experten.

Weitere Informationen unter www.mcm-investor.de
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39112 Magdeburg
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