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Pressemitteilung

Anbieter von Online-Geschäften tragen hohes Risiko, Rechtsanwalt Jörg Reich Gießen, informiert:

(PM) , 11.09.2007 - In dem vom OLG Hamm zu entscheidenden Fall hatte ein Verkäufer über „die“ online Auktionsplattform seinen PKW verkauf.
Der Verkäufer forderte von dem Käufer die Bezahlung. Dieser wies die Forderung von sich und erklärte, dass er das Angebot nicht abgegeben habe. Ein Dritter müsse sich den Zugang zu dem Benutzerkonto verschafft haben.
Der Verkäufer klagte den Kaufpreis ein. Ohne Erfolg. Die Richter wiesen den Verkäufer darauf hin, dass es im Internet durchaus vorkomme, dass geheime Passwörter von Dritten illegal genutzt würden. Demzufolge hätten Anbieter bei Online-Geschäften mit diesem Risiko zu rechnen.

Das Urteil im Volltext unter www.anwaelte-giessen.de
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