Pressemitteilung, 05.10.2011 - 17:29 Uhr
Perspektive Mittelstand
Am 31.12.2011 droht absolute Verjährung für Kapitalanleger
(PM) Göttingen, 05.10.2011 - Für Kapitalanleger, die vor 2002 in geschlossene Fonds oder atypisch Stille Beteiligungen investiert haben, könnte es dieses Jahr eng werden eventuelle Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Zum 31.12.2011 droht ihnen die absolute Verjährung. Vor knapp 10 Jahren gestaltete der Gesetzgeber das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" in wesentlichen Teilen grundlegend um. Darunter unter anderem auch die Regelungen über die Verjährung in den §§ 194ff. BGB. Die Regelverjährung wurde erheblich verkürzt. Betrug sie vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 noch 30 Jahre, galt nach dem Stichtag eine regelmäßige Verjährungsfrist von bloß 3 Jahren.Dies hätte für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung o.a. erhebliche Konsequenzen gehabt. Während für solche vor 2002 das alte Verjährungssystem weiter gegolten hätte und damit die lange Regelverjährung von 30 Jahren, wären solche nach 2002 bereits nach 3 Jahren verjährt gewesen. Besonders deutlich wird die Diskrepanz bei denjenigen Fällen, die sich nahe am Datum des Inkrafttretens der Schuldrechtsreform bewegen. Machte jemand aus einem Vertragsschluss im Jahre 2001 Ansprüche geltend, so verjährten diese erst im Jahre 2029. Dagegen musste jemand, der lediglich erst ein Jahr später - nämlich 2002 - einen Vertrag einging und daraus seine Rechte geltend machen wollte, sehr viel eher aktiv werden. Seine Ansprüche wären mit Ablauf des 31.12.2005 bereits verjährt gewesen.Derlei Ungerechtigkeiten und verjährungstechnische Verwerfungen wollte der Gesetzgeber nicht zulassen. Deshalb gestaltete er besondere Übergangsregelungen, die genau die Fälle auf Schadensersatz einbezogen, die eigentlich von der längeren Regelverjährung profitiert hätten. Daher sollten Ansprüche von vor 2002 ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren verjähren und zwar berechnet ab dem 01.01.2002. Dieser Zeitpunkt rückt nun schnell näher. Bis zum 31.12.2011 haben Betroffene jetzt bloß noch Zeit, um ihre Ansprüche zu erheben und eine Hemmung der Verjährung zu erwirken.Ins Gewicht fallen wird dieser Stichtag auch für Vermittler von und Beratern bei Kapitalanlagen. Nicht selten sind sie das nächste Glied in der Kette, wenn der Emittent der von ihnen vermittelten Kapitalanlage gewissermaßen nicht mehr greifbar, also insolvent ist. Viele auf den Schutz von Anlegern ausgerichtete Kanzleien werden jetzt sicherlich zahlreiche Klagewellen vorbereiten. Wer hier Gefahr läuft in Anspruch genommen zu werden, der sollte sich frühzeitig um eine Rechtsberatung bei einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt kümmern. Angesichts der gerade im Graumarktbereich vorhandenen komplexen und verschachtelten Gestaltungen, sollte man jemanden zur Hand haben, der sich mit den rechtlichen Anforderungen auskennt, die das Gesetz und die Gerichte an Kapitalanlagen stellen.


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