Altersvorsorge
Sechs Tipps für Arbeitnehmer in Sachen Wohn-Riester
Nach Angaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben im Jahr 2009 rund 175.000 Bundesbürger einen Wohn-Riester förderberechtigten Bausparvertrag oder Kreditvertrag abgeschlossen.
Antwort: Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen Sparer vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro, beispielsweise auf einen Riester-Bausparvertrag einzahlen. Wer 2010 mehr verdient und sich weiterhin die volle Förderung sichern möchte, sollte zum Jahreswechsel daher auch seine Beiträge anpassen. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern (zwei und acht Jahre alt), der statt 45.000 nun 50.000 Euro pro Jahr verdient, muss monatlich rund 17 Euro mehr auf seinen Vertrag einzahlen, um die maximale Riester-Zulage von 639 Euro zu erhalten.
Ist die Wohn-Riester-Förderung auch während der Elternzeit möglich?
Antwort: Ja, auch Ehepartner in Kindererziehungszeit können die Riester-Förderung erhalten – maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes. Dafür müssen Mutter oder Vater mindestens 60 Euro pro Jahr auf ihren Riester-Vertrag einzahlen. Und noch ein Vorteil: Zusätzlich zur Grundzulage von 154 Euro erhalten Riester-Sparer je Kind 185 Euro Kinder-Zulage pro Jahr. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, sogar 300 Euro.
Kann ich mein Urlaubsgeld zur Tilgung des Riester-Darlehen verwenden?
Antwort: Sondertilgungen sind bei Riester-Bauspardarlehen jederzeit kostenlos möglich. Wer mehr tilgt, ist schneller schuldenfrei, zahlt weniger Zinsen und senkt die Gesamtkosten seiner Finanzierung.
Was ist zu empfehlen, wenn ich arbeitslos werde?
Antwort: Auch Empfänger von Arbeitslosengeld werden gefördert und können wie gewohnt auf ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen. Alternativ können sie bei finanziellen Engpässen die Sparbeiträge reduzieren. Die Zulage wird dann allerdings nur anteilig gezahlt. Ebenso verschiebt sich bei einem Bausparvertrag der Termin für die Zuteilung. Wer mit Riester bereits ein Darlehen tilgt, sollte die Situation mit seiner Bank besprechen. In vielen Fällen lässt sich eine individuelle Lösung finden.
Wird mein Riester-Vermögen bei Hartz-IV angerechnet?
Antwort: Gefördertes Guthaben auf Riester-Bausparverträgen ist „Hartz-sicher“. Es bleibt bei der Berechnung der Grundsicherung unberücksichtigt und muss nicht verbraucht werden, bevor Arbeitslosengeld II fließt.
Was ist, wenn ich aus beruflichen Gründen umziehen muss. Kann ich meine Immobilie dann verkaufen oder vermieten?
Antwort: Ein Verkauf ist jederzeit möglich. Damit die Förderung in vollem Umfang erhalten bleibt, muss das in der Immobilie gebundene und geförderte Kapital wieder in eine selbst genutzte Immobilie oder alternativ in einen anderen Riester-Vertrag angelegt werden. Andernfalls ist das Wohnförderkonto, auf dem die Zulagen und geförderten Einzahlungen erfasst werden, mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Auch eine Vermietung ist möglich. Wer sein Eigenheim wegen eines berufsbedingten Umzugs vorübergehend vermietet und ab Rentenbeginn, spätesten ab dem 67. Lebensjahr, wieder selbst nutzt, muss die Förderung nicht zurückerstatten.
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Über Markus Weismantel
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Markus Weismantel ist Vorsorge-Experte bei der Schwäbisch Hall. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,6 Millionen Kunden und einem Marktanteil von 30 Prozent die größte Bausparkasse in Deutschland. 2008 schloss das Unternehmen 1,1 Millionen Bausparverträge über 32 Milliarden Euro ab. Mit mehr als 7.000 Mitarbeitern arbeitet Schwäbisch Hall eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteilungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Millionen Kunden.
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