Fachartikel, 11.09.2006
Perspektive Mittelstand
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wer nicht schult, zahlt!
Um die Tücken des neuen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG), das am 18. August in Kraft trat, zu erkennen, brauchen Manager und Personalprofis ein intensives juristisches Training. Und die gesamte Belegschaft muss sogar von Gesetzes wegen geschult werden.
Der Berliner Niederlassungsleiter eines Wiesbadener Versicherungskonzerns, der im „Tagesspiegel“ eine „belastbare Assistentin bis 30 Jahre“ sucht, hat nach dem neuen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) gleich drei teure Fehler auf einmal gemacht. Mit dem Wort „belastbar“ hat er Ältere und Behinderte „mittelbar“ diskriminiert. Da er nur die weibliche Berufsbezeichnung „Assistentin“ gewählt hat, kommt noch eine unmittelbare Benachteiligung aller Männer hinzu. Die Alterseinschränkung „bis 30 Jahre“ ist zusätzlich noch einmal eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters.

Alle älteren, behinderten oder auch nur männlichen Bewerber, die eine Ablehnung bekommen, können den Versicherungskonzern ab sofort wegen der erlittenen Diskriminierung verklagen. Die Personalberatung „GermanPersonnel“ rechnet vor, wie teuer das werden kann: Eine mit 3.400 Euro dotierte Stelle wird mit einem diskriminierenden Text ausgeschrieben. Drei der abgelehnten Bewerber klagen erfolgreich. Pro Kläger ist mit Anwaltskosten von 1.315 Euro zu rechnen. Hinzu kommen Gerichtskosten von 657 Euro und ein Schadenersatzanspruch von 10.200 Euro (drei Monatsgehälter pro Person). Das addiert sich für den Arbeitgeber zu einem „Lehrgeld“ von 36.516 Euro.

Schulung ist Pflicht: Denn zur Pflicht eines Arbeitgebers gehört es, „erforderliche“ Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten vollständig in „geeigneter Weise“ geschult, gilt das als Erfüllung dieser Pflicht. Ein Verschulden des Arbeitgebers bei Diskriminierungen wird dann ausgeschlossen (weiterhin haftet das Unternehmen aber für das Verschulden seiner Führungskräfte). Schulungen, in denen der Inhalt und die Konsequenzen des AGG erklärt werden, sind deshalb das Gebot der Stunde.

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