Pressemitteilung, 30.07.2014 - 19:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
Änderung im Insolvenzrecht 2014
Im Insolvenzrecht gibt es ab 1.7.2014 spürbare Erleichterungen für Schuldner. Überschuldete sollen früher wieder die Chance zum Neuanfang bekommen, sofern sie sich glaubhaft um Entschädigung ihrer Gläubiger bemühen.
(PM) Koblenz, Boppard, 30.07.2014 - Im Insolvenzrecht gibt es ab 1.7.2014 spürbare Erleichterungen für Schuldner. Überschuldete sollen früher wieder die Chance zum Neuanfang bekommen, sofern sie sich glaubhaft um Entschädigung ihrer Gläubiger bemühen. Zwar wird wie bisher spätestens 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden. Diese Frist verkürzt sich aber auf drei Jahre, wenn es dem Schuldner gelingt, mindestens 35 % der Schulden, die Gläubiger angemeldet haben, sowie die gesamten Verfahrenskosten in diesem Zeitraum zu zahlen, bzw. auf fünf Jahre, wenn es dem Schuldner innerhalb dieses Zeitraums zumindest gelingt, die gesamten Verfahrenskosten (im Regelfall ca. ca. 1.500 - 3.000 EUR) abzutragen.In den übrigen Fällen bleibt es bei der bisherigen Wohlverhaltensphase von sechs Jahren. Zur sofortigen Erteilung der Restschuldbefreiung kommt es weiterhin, sobald die Verfahrenskosten und die Forderung sämtlicher anmeldender Gläubiger zu 100 % gedeckt sind.Hahn-Buchhaltungen für Hunsrück und RheinDas Lohnbuchhaltungsbüro Anja Hahn, hat sich auf alle Fragen rund um Büro, Betrieb und Buchhaltung spezialisiert. Im Mittelpunkt stehen dabei das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Büroorganisation sowie fachkundige betriebswirtschaftliche Beratungen (ohne Steuer- und Rechtsberatung).In der Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe sowie von Vereinen und Projekten aller Rechtsformen - Selbständige, GmbH,UG, e.V., eG, GbR, Stiftungen, Freiberufler/innen- an Rhein und Hunsrück liegt der Schwerpunkt. Ob eine externe Lohnbuchhaltung sinnvoll ist oder nicht, entscheidet sich dadurch, wie viel Ressourcen Unternehmen selbst aufbringen können für die ständigen Änderungen der Steuer- und Sozialgesetzgebung, sowie variierenden Löhne ihrer Mitarbeiter und Angestellten.„Das Outsourcing von Lohn- und Gehaltsabrechnung an einen externen Lohnbuchhalter bedeutet reduzierte Kosten und höhere Flexibilität für jedes Unternehmen und jeden Selbstständigen“, so Anja Hahn, Inhaberin des Lohnbuchhaltungs-Services aus Sankt Goar.Weitere Infos unter www.hahn-buchhaltungen.de


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