Pressemitteilung, 20.01.2009 - 16:17 Uhr
Perspektive Mittelstand
Änderung der Mitarbeiteranmeldung bei den Rentenversicherung! Lkw-Fahrer
(PM) , 20.01.2009 - Seit dem 1. Januar 2009 gilt im Transportbereich, insbesondere auch für Lkw-Fahrer, wieder die SOFORTMELDUNG an die Rentenversicherungsträger. Neu ist, daß VOR Arbeitsantritt die Anmeldung bei der Rentenversicherung bereits eingegangen sein muß. Des Weiteren muß der Lkw-Fahrer seinen Personalausweis oder Reisepaß mitführen und bei Kontrollen vorlegen. Fuhrparkleiter ist an dieser Stelle dringend empfohlen den Kraftfahrer auf die Gesetzesänderunghinzuweisen und sich die Unterweisung des Fahrpersonals schriftlich bestätigen zu lassen. Die Anmeldung erfolgt über Datenfernübertragung und wir nach jetzigen Kenntnisstand in Würzburg Zentral gesammelt und den Kontrollbehörden zur Überprüfung der eingesetzten Fahrpersonals just-in-time zur Verfügung gestellt. Das hat für Sie als Personalentscheider zur Folge, daß ein Teil der flexibelen Einstellung verloren geht. Das Fahrpersonal muß nun mit einigen Tagen vor Arbeitsantritt bereits angemeldet werden. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kann der Entleihbetrieb immer von einer rechtzeitigen Anmeldung der Fahrpersonals durch den Personaldienstleister ausgehen. Dafür steht der Personaldienstleister immer ein und hat die Nachweispflicht. Machen Sie sich in jedem Fall mit der Zuverlässigkeit des Personaldienstleisters vertraut. Lassen Sie sich die "Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung" zeigen. Weitere wichtige Unterlagen sind die "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Finanzamtes und die "unbedenklichkeitsbescheinigung der VBG" über die Beitragsabführung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. GMA-Logistic GmbH - Die Fahrerschmiede