Pressemitteilung, 18.11.2010 - 14:54 Uhr
Perspektive Mittelstand
Abmahnwelle: Germania Inkasso Dezernat AG
Massenweise Mahnschreiben - Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Zahlungsaufforderungen - Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) rät beim Erhalt derartiger Zahlungsaufforderungen:Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
(PM) Essen, 18.11.2010 - Unzählige Mahnschreiben versendet derzeit eine Germania Inkasso Dezernat AG an die Haushalte landauf, landab. Darin mahnt die Gesellschaft, ihrer Forderung von 108,40 Euro „für die telefonische Anmeldung für "200 Gewinnspiele / EuroWin, ETM Marketing" nachzukommen. Zitat aus dem Schreiben: „ Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden.“ Die Adressaten hätten einer kostenpflichtigen Dienstleistung mit ihren persönlichen Daten zugestimmt, den fälligen Betrag aber nicht beglichen. Um ans Geld zu kommen, droht die Germania Inkasso allen, die den Betrag verweigern, mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Die Verbraucherzentrale rät, sich davon keineswegs einschüchtern zu lassen. Sie empfiehlt, keinen Cent zu zahlen, wenn die Germania Inkasso die Berechtigung ihrer Forderung nicht nachweisen kann. Der Auftritt der Gesellschaft reiht sich in die bekannten Praktiken der Gewinnspielszene ein. Immer wieder wird versucht, Verträge laut der Schuldner ohne jeglichen Beleg für einen Abschluss unterzuschieben und mittels Verunsicherung und Einschüchterung abzukassieren. Dazu dient auch - wie bei der Germania - das "Angebot", den geforderten Betrag in Raten zu zahlen. Im deutschen Rechtsdienstleistungsregister ist die Germania Inkasso Dezernat AG –trotz Berliner Adresse und deutschem Konto –nicht als zugelassenes Inkassounternehmen eingetragen. Sie ist lediglich beim Schweizer Registergericht Freienbach eingetragen.Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) rät beim Erhalt derartiger Zahlungsaufforderungen: Nicht einschüchtern lassenund ohne einen Nachweis des Inkasso-Unternehmens über die Berechtigung der Forderung keinen Cent bezahlen! Weiterhin ist zu empfehlen, vermeintlichen Forderungen z.B. mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale Bayern zu widersprechen. Weitere Tipps und Empfehlungen erhalten Betroffene auch bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.


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