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Pressemitteilung

Sanders Abholzaktion in niedersächsischen Auenwäldern

(PM) , 17.12.2006 - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander schon Anfang Dezember scharf kritisiert, der eigenhändig wertvolle Auenwälder in den Schutzgebieten an der Elbe abholzt hatte. Jetzt verlangt die Deutsche Umwelthilfe eine Stellungnahme des niedersächsischen Ministerpräsidenten zur Kahlschlag-Aktion seines FDP-Umweltministers in den Elbtalauen, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de). Hans-Heinrich Sander hatte Wort gehalten. „Ich komme auch persönlich mit der Motorsäge“, hatte der Niedersächsische Umweltminister im August angekündigt, als er in Artlenburg einen Gedenkstein für den abgeschlossenen Deichbau enthüllte. Die Büsche im Vorland der Elbe müssen beseitigt werden, um einen sicheren Abfluss von Hochwasser zu gewährleisten, so seine Überzeugung. Jetzt begann der Artlenburger Deichverband mit der Entbuschung im Deichvorland bei Bleckede. Etwa 25 Kilometer entlang des niedersächsischen Elbabschnitts sollen gesäubert werden. Und der Minister war da – mit der Motorsäge. Mehr als einen Baum schaffte Sander allerdings nicht, obwohl er als Waldbesitzer durchaus vom Fach ist. Das lag weniger an der Presse als an Demonstranten, die zum Teil für einen zügigen Deichbau, zum Teil aber gegen die Abholzungsaktion protestierten. Massive Kritik übte auch der Naturschutzbund (NABU): Der Lebens- und Nahrungsraum des Bibers werde durch die Maßnahme zerstört. Zudem ist das Freiräumen des Deichvorlandes aus Sicht der Umweltschützer grundsätzlich der falsche Weg. Wertvolle Weichholzauen dürfen auch von Umweltministern nur nach einer entsprechenden Verträglichkeitsprüfung abgesägt werden. Dieser Aktionismus bringt nichts und setzt zudem die falschen Signale. Bei einer belastbaren und rechtskonformen Abwägung zwischen den Aspekten von Naturschutz und Hochwasserschutz wäre man sicher zu einem anderen Ergebnis gekommen, so Gabriel. „Der Mann hat keine Schmerzgrenze", kommentiert Bernd Lange, Abteilungsleiter Wirtschaft und Europa beim DGB-Landesverband Niedersachsen - Bremen - Sachsen/Anhalt, die Aktion von Niedersachsens Umweltverhinderungsminister Sander, Auwälder an der Elbe eigenhändig mit der Kettensäge abzuholzen. Ministerpräsident Wulff soll Kettensägen-Minister Sander zur Ordnung rufen Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) schriftlich aufgefordert, zu der „Kahlschlag-Aktion“ seines Umweltministers Hans-Heinrich Sander in den Elbtalauen öffentlich Stellung zu nehmen. „Das niedersächsische Naturschutzrecht verpflichtet die Landesbehörden sicher zu stellen, dass die vom Landtag beschlossenen Schutzvorschriften für den Naturhaushalt eingehalten werden. Dass ein für den Naturschutz zuständiger Minister eigenhändig zur Kettensäge greift, um gegen Recht und Gesetz die Natur zu zerstören, ist ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Öffentlichkeit erwartet eine klare und unmissverständliche Stellungnahme des Ministerpräsidenten“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Sanders Kahlschlag-Aktion war erfolgt, nachdem eine entsprechende Aufforderung der ihm unterstellten unteren Wasserbehörde im Landkreis Lüchow-Dannenberg an rund 300 Eigentümer, elbnahe Grundstücke von so genanntem Auengehölz zu befreien, praktisch ohne Resonanz geblieben war. Nach einem entsprechenden Erlass des Umweltministeriums sollen auf insgesamt etwa 25 Kilometer Elbufer die Weichholzauen weitgehend verschwinden. Tituliert wird dieser Brachial-Eingriff als angebliche Hochwasserschutzmaßnahme. Das Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ verbietet in der Kernzone C ausdrücklich alle Handlungen, die den Gebietsteil oder auch nur einzelne Bestandteile zerstören. Weder gab es Freistellungen oder Ausnahme-Tatbestände, noch hätte es sie geben können, wenn der Minister sie zuvor beantragt hätte. Denn die angeblich durch Weiden und Pappeln erhöhte Hochwassergefahr war von Wissenschaftlern des Instituts für Wasser- und Gewässerentwicklung der Universität Karlsruhe auf Veranlassung der DUH bereits im vergangenen Frühjahr überprüft und für „nicht haltbar“ erklärt worden. „Die Aktion von Minister Sander erfüllt mithin den Tatbestand einer mit einer Geldbuße bis zu € 50.000 zu ahndenden Ordnungswidrigkeit“, heißt es in dem DUH-Schreiben an de Ministerpräsidenten. „Allerdings untersteht die für die Verfolgung derartiger Ordnungswidrigkeiten zuständige untere Naturschutzbehörde der Fachaufsicht durch den Umweltminister. Realistischerweise wird die Behörde deshalb kaum gegen den ´eigenen´ Minister vorgehen“, sagte Cornelia Ziehm, die Leiterin Verbraucherschutz und Recht der DUH. „Der Umweltminister stellt sich über das Gesetz und weit und breit ist niemand, der ihn daran hindern könnte – außer dem Ministerpräsidenten. Deshalb ist unsere Aufforderung an Herrn Wulff mehr als ein Appell. Wir verlangen etwas Selbstverständliches, nämlich dass die Mitglieder seiner Regierung die vom niedersächsischen Landtag verabschiedeten Gesetze einhalten.“
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