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Pressemitteilung

Abfluss-AS-Allianz informiert über die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen bis 2015!

(PM) , 01.04.2009 - Der Gesetzgeber hat auf die maroden Abflussrohre in Deutschland reagiert. Laut Experteneinschätzungen sind rund 70 Prozent der Abflussleitungen auf privaten Grundstücken undicht. Wer nicht rechtzeitig agiert, kann sich gemäß § 324 StBG „Gewässerverunreinigung“ strafbar machen.

Knapp 70 Prozent aller deutschen Hausanschlüsse sind undicht und müssen dringend saniert bzw. repariert werden. Diese maroden Abwasserleitungen führen – beispielsweise, wenn es durch Hochwasser oder starken Regen zu Rückstauungen im gesamten Leitungsnetz kommt – zu überfluteten Kellern. Sanierungsbedürftige Abwasserleitungen belasten aber nicht nur im Schadensfall den Geldbeutel des Grundstückseigentümers, sondern stellen auch eine massive Belastung für die Umwelt dar. Das Sickerwasser verunreinigt Boden und Grundwasser. Dies ist besonders in den Wasserschutzgebieten kritisch, für die besondere Bestimmungen gelten.

Auf diese Entwicklung hat auch der Gesetzgeber reagiert: Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986/30 eine Dichtheitsprüfung sämtlicher Abwasserleitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen (www.zdf.de).

„NRW nimmt eine Vorreiter-Stellung ein: die nordrhein-westfälische Rechtslage hat sich mit Wirkung zum 31.12.2007 grundlegend geändert. Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen wurde aus dem Bauordnungsrecht entfernt und § 45 BauO NRW aufgehoben. Stattdessen gilt nun eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen auf Grundlage von § 61a Landeswassergesetz NRW“, so die Geschäftsführerin der Rheinland-Zentrale Frau Bazan.

Das Motto: „Aus dem Auge, aus dem Sinn“ kann schnell zu bösen Überraschungen führen. Denn gemäß den städtischen Entwässerungssatzungen ist der Eigentümer bis zur Grundstücksgrenze für betriebssichere Abwasserleitungen verantwortlich. Diese Verantwortung gilt auch für die durchzuführende Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen.

Der Fachmann und Geschäftsführer der Abfluss-AS Rhein-Necker-Zentrale Hans-Werner Gonera beschreibt kurz die Vorgehensweise einer sachgerechten Dichtheitsprüfung: „Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen ist in der Regel eine Reinigung und optische Inspektion mit Hilfe einer TV-Inspektion (Rohrkamera-Befahrung) erforderlich. Eine Dichtheitsprüfung kann sowohl mit Wasser als auch mit Luft durchgeführt werden. Bei Hausanschlüssen wird mehrheitlich die Prüfung mit Wasser bevorzugt. Hier wird die zu prüfende Abwasserleitung abgesperrt und die Grundleitung bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser gefüllt. Im Normalfall wird das Wasser über 15 min gehalten und der Wasserverlust gemessen. Wird ein bestimmter Wasserverlust, welcher vom Abfluss-Rohrmaterial abhängig ist, eingehalten, so gilt die Abwasserleitung als dicht. Undichte Abwasserleitungen müssen erneuert oder saniert werden.“

Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stadler, Betriebs- und Technischer-Leiter der Abfluss-AS Rhein-Main-Zentrale, ergänzt: „DIN 1986/30 sieht auch regelmäßige Wiederholungsprüfungen vor. In der Regel ist die Dichtheit durch TV-Inspektion im 20-Jahres-Turnus für rein häusliches Abwasserleitungen und in 5- bzw. 15-jährigem Turnus für gewerbliche Entwässerungssysteme vor bzw. hinter einer Reinigungsanlage zu prüfen. Strengere Regelungen gelten für Grundstücke in Wasserschutzzonen. Hier sind alle Entwässerungssysteme jährlich durch TV-Inspektion und alle fünf Jahre mit Hilfe der Druckprüfung zu untersuchen.

Wenn eine Fachfirma für eine Dichtheitsprüfung beauftragt wird, sollte darauf geachtet werden, dass sie zum Einen zertifiziert und zum Anderen Mitglied im VDRK oder DWA ist. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung müssen in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Den ordnungsgemäßen Zustand der Abwasserleitungen bestätigt ein Prüfsiegel. Mit diesen Unterlagen können Sie den Nachweis führen, dass alle Vorschriften eingehalten sind – wichtig auch gegenüber Ihrer Versicherung. Hierzu auch mehr auf der Abfluss-AS-Allianz Homepage“

Neben Grundstücks-/Hausbesitzern werden auch Immobiliengesellschaften und Gewerbebetriebe durch den Gesetzgeber, der Kommunen in die Pflicht genommen, ihre Abwasserleitungen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

Weitere ausführliche Informationen zur Dichtheitsprüfung und zu Themen rund um das Entwässerungssystem auf der Homepage der Abfluss-AS-Allianz (www.abfluss-as-allianz.de).
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