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Ab 1. September: Neue Regeln für Staubsauger – was haben Verbraucher von der EU-Verordnung?

Ab September gilt ein Verbot von Staubsaugern mit mehr als 1.600 Watt. Angst vor zu geringer Saugleistung ist nicht nötig. Verbraucher können sich selbst davon überzeugen: per Test der Stromsparinitiative mit Staubsaugern im Wert von rund 7.000 Euro.
(PM) Berlin, 28.08.2014 - Verbraucher, die auf der Suche nach einem stromsparenden Staubsauger sind, haben es ab 1. September 2014 leichter. Das neue EU-Energielabel für Staubsauger bringt erstmals eine einheitliche Kennzeichnung. Durch die vorgeschriebene Angabe von Stromverbrauch und Reinigungsklassen sind die Geräte besser vergleichbar. Worauf Endkunden achten sollten, zeigt die Kampagne "Die Stromsparinitiative" auf www.die-stromsparinitiative.de.

Auch ein Verkaufsverbot für neue Staubsauger mit mehr als 1.600 Watt tritt mit der EU-Verordnung in Kraft. Untersuchungen belegen, dass mit weniger Watt ebenfalls gute Saugleistungen möglich sind. Außerdem setzen die Vorgaben Mindeststandards für die Leistung von Staubsaugern, wie den Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-Verordnung zu entnehmen ist.

1. Brauchen Staubsauger mit weniger Watt mehr Zeit?

Mehr Zeit zum Saugen ist nicht nötig. Denn entscheidend ist nicht die Leistung des Motors. Wichtiger ist die gesamte Konstruktion: von der Düse über die Führung des Luftstroms und die Filtertechnik bis hin zur Dichtigkeit des Gehäuses. Das belegen Tests der Stiftung Warentest. Bestnoten erzielten 2013 und 2014 überwiegend Staubsauger mit wenig Watt.

2. Wird der Boden mit einem neuen Staubsauger richtig sauber?

Ja, denn vorgeschrieben ist ab September beispielsweise, wie viel Staub die neuen Modelle mindestens aufnehmen müssen. Staubsauger, die weniger aufnehmen, werden nicht mehr zugelassen. Mit dem Energielabel für Staubsauger gibt es zudem erstmals eine einheitliche Kennzeichnung für die Reinigungsklassen: von A (beste) bis G (schlechteste). Auch die Lautstärke und die Staubemissionen sind auf dem Label verzeichnet, wie auf der Infografik der Stromsparinitiative zu sehen ist.

3. Muss nun jeder einen neuen Staubsauger kaufen?

Nein, vorhandene Staubsauger dürfen weiter verwendet werden – auch mit mehr als 1.600 Watt. Der vorzeitige Austausch eines Staubsaugers rechnet sich in den meisten Fällen nicht. Dafür ist der Stromverbrauch im Gegensatz zu anderen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine zu gering.

4. Wie viel Strom spart ein effizienter Staubsauger?

Ein besonders sparsamer Staubsauger verursacht laut Öko-Institut jährliche Stromkosten von durchschnittlich 22 Euro, ein vergleichbares Gerät mit hoher Wattzahl rund 44 Euro. Ein Neukauf rechnet sich dennoch meist erst, wenn der alte Staubsauger kaputt geht. Dabei lohnt sich dann aber der Blick auf den Stromverbrauch. Denn in sieben bis neun Jahren Nutzungsdauer kommt einiges an Stromkosten zusammen.

5. Können Verbraucher neue Staubsauger mit weniger Watt ausprobieren?

Verbraucher, die ein sparsames Gerät testen wollen, können sich für den bundesweiten Praxistest der Stromsparinitiative bewerben. 18 ausgewählte Haushalte erhalten kostenlos je einen Staubsauger von Bosch, Dyson, Kärcher, Philips, Siemens oder Vorwerk. Nach dem Test dürfen die Haushalte das Gerät im Wert von je 230 bis 800 Euro behalten. Die Bewerbung ist bis zum 15. September 2014 auf www.die-stromsparinitiative.de/staubsauger möglich.
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Die Stromsparinitiative wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit initiiert. Das Kampagnenbüro ist bei co2online angesiedelt. Ziel der Stromsparinitiative ist es, private Haushalte und den so genannten ...
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