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AWD: Aktuelles Urteil zum Kindergeld verschafft Eltern finanzielle Vorteile

AWD: Finanzgericht Münster entscheidet im Sinne der Familien Hannover, im Oktober 2009: Die Vergabepraxis beim Kindergeld provoziert immer wieder juristische Kontroversen zwischen antragstellenden Eltern und den örtlichen Familienkassen.
(PM) Hannover, 08.10.2009 - Mit dem jüngst ergangenen Urteil des Finanzgerichts Münster setzen deutsche Richter AWD zufolge ihre familienfreundliche Rechtsprechung fort. AWD rät dazu, die entstandenen finanziellen Vorteile zum Beispiel für eine Ausbildungsversicherung oder einen Fondssparplan zu verwenden.

Wieder einmal sorgt ein Gerichtsurteil zum Thema Kindergeld für Schlagzeilen – und aus Elternsicht für handfeste finanzielle Vorteile. So entschied der dritte Senat des Finanzgerichts Münster Anfang Juni dieses Jahres, dass Beiträge für eine Familienversicherung bei der Zuweisung von Kindergeld die Einkünfte mindern: „Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist“ (Aktenzeichen 3 K 840/08 Kg).

Nach Meinung von AWD setzt sich mit diesem Urteil auch 2009 der Trend in der Rechtsprechung fort, die Position von Familien gegenüber den Familienkassen vor Ort zu stärken. Bereits im Jahre 2006 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, wie auch Pflichtbeiträge zur privaten Krankenversicherung, bei der Berechnung der Einkünfte zu berücksichtigen sind. Familien, deren Einkommen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs den Jahresgrenzbetrag von 7680 Euro unterschritt, konnten so ihren Anspruch auf das Kindergeld erfolgreich geltend machen und für die Zukunft ihrer Kinder zusätzlich vorsorgen.

Auch im aktuellen Fall rät AWD Mandanten, die eine Familienversicherung abgeschlossen haben, die aus dem Urteil resultierenden finanziellen Vorteile umgehend für die Absicherung ihrer Kinder zu nutzen. So empfiehlt sich in vielen Fällen eine Ausbildungsversicherung, die zum Beispiel zum Studienbeginn ausgezahlt wird und für die Zahlung der Studiengebühren – oder die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts – verwendet werden kann. Die Möglichkeiten hierfür sind AWD zufolge vielfältig und können im Gespräch mit AWD Beratern erörtert werden. Die AWD Berater verfügen über spezialisiertes Wissen hierzu. Eine weitere Option ist ein Fondssparplan, der oftmals langfristig attraktive Renditen bietet und zu Ereignissen wie der Konfirmation, dem Abitur oder der Heirat an die Kinder ausgezahlt wird. Auch hierzu können AWD Berater kompetent Auskunft erteilen. Bei AWD können die günstigsten Optionen herausgefiltert werden. Die dritte Möglichkeit ist der Abschluss einer Schulunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung, welche die Eltern vor den finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihres Kindes schützt und sich für geringe monatliche Beiträge finanzieren lässt. Dieser Versicherungstyp lässt sich zudem später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln – und dies oft ohne vorangehende Gesundheitsprüfung. In jedem Fall ist nach Erfahrung von AWD eine intensive Beratung unerlässlich, wenn aus dem Kindergeld der maximale wirtschaftliche Nutzen gezogen werden soll. Ob eine Ausbildungsversicherung, Schulunfähigkeitsversicherung, ein Fondssparplan oder eine der vielen anderen Möglichkeiten, das Kindergeld sinnvoll zu verwenden, der Familiensituation gerecht wird, kann erst im Rahmen einer persönlichen AWD-Finanzberatung ermittelt werden.

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