Pressemitteilung, 15.07.2012 - 09:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
ACHTUNG! Betrügerische und Phishing E-Mails im Namen der Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung etc.
(PM) Saarbrücken, 15.07.2012 - Da staunt man nicht schlecht, die Staatsanwaltschaft Berlin versendet scheinbar zwischenzeitlich Schreiben per E-Mail. Derzeit kursieren Schreiben dieses oder ähnlichen Inhaltes:"Betreff: Urheberrecht Verletzung Aktenzeichen 965556231Sehr geehrte(r) xxxxx,Ihre E-Mail Adresse ist in der konfestierten Datenbank von Webseite Service piraten-to (Anm d. Red..: oder auch kinos-to) angemeldet worden. Auf diesem Portal wurden von Ihnen rechtswidrig Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Filmen erstellt.Die Strafe für diese Straftat kann bis zu xxxx Euro betragen. Es wird ein Zivilverfahren nach § 102(a) gegen xxxxx geführt wo Ihre IP mit Täter IP verglichen wird.Die genauen Teilnehmerdaten so wie die IP und das Datum finden Sie im Anhang. Es ist auch eine Tätererklärung nach § 315 BGB im Anhang zu finden, welche ausgefüllt und an uns zurück gemailt werden muss."Selbstverständlich stammen derartige Schreiben nicht von der Staatsanwaltschaft Berlin oder einer anderen Staatsanwaltschaft (diese Aktion wird derzeit auch mit Bezug auf andere Behörden durchgeführt)! Auch, wenn die Justiz mit der Zeit geht, werden offizielle Schreiben der Justiz noch immer per Post versendet.Durch dieses Schreiben soll suggeriert werden, die E-Mailadresse des Adressaten sei gehackt worden und unter Angabe der E-Mailadresse seien Urheberrechtsverletzungen begangen worden. Mit Abgabe einer sog. „Schulderklärung“ könne die Angelegenheit geregelt werden.Doch Vorsicht - durch die Öffnung des Anhangs wird unbemerkt ein Trojaner auf dem Computer installiert, der den Rechner ausspioniert, sensible Daten herausfiltert und an die Betrüger sendet! Daher sollten die E-Mails - OHNE den Anhang zu öffnen - sofort gelöscht werden.Gleiches Muster gilt auch für derartige Schreiben und E-Mails von Onlineversandhändlern, in denen fiktive Bestellbestätigungen samt teils horrenden Rechnungen zugesandt werden oder E-Mails, die angeblich von der Finanzverwaltung stammen, in denen vermeintliche Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden und bei denen der Verbraucher unter Verweis auf den „Elster“- Service aufs "Glatteis" geführt werden sollen.Die Betrüger verfolgen hier entweder das Ziel, den Empfänger unmittelbar zu einer Zahlung zu veranlassen oder aber persönliche und Konto-Daten unter Verweis auf ein von Dritten "gehaktes" Kundenkonto bei dem entsprechenden Onlineportal zu verifizieren, was in der Folge natürlich ebenfalls zu ungewollten Bestellungen oder Abbuchungen vom Konto des Empfängers führt.Folgendes sollte daher beachtet werden: Erst einmal nicht zahlen! E-Mail aufmerksam durchlesen und Sachverhalt prüfen. Folgende Indizien deuten auf eine gefälschte E-Mail hin: - seltsame E-Mailadressen - Rechtschreibfehler - kein konkreter Personenbezug - sehr pauschale Behauptungen - fehlende GesetzesbezeichnungenGroße (deutsche) Onlineversandhändler versenden ihre E-Mails unter den bekannten Adressen und üblicherweise auch unter der Topleveldomain „.de“.Bei Zweifeln an der Echtheit solcher Schreiben sollte man sich zunächst vergewissern, ob tatsächlich Bestellungen bei dem angegebenen Versandhaus etc. unter dem eigenen Namen/Account getätigt wurden - allerdings durch Einloggen auf dem richtigen/authentischen Versandportal. Oft hilft auch einfach den Betreff oder Absender einer solchen E-Mail in Google einzutippen. Meist erfährt man dann aufgrund der Suchergebnisse und anderer Berichte bereits, ob es sich um eine betrügerische Aktion handelt.In jedem Falle sollten niemals die mitgesendeten Anhänge geöffnet, Dateien heruntergeladen bzw. nicht auf die E-Mails geantwortet werden.


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