Pressemitteilung, 16.08.2011 - 10:58 Uhr
Perspektive Mittelstand
2011 – das Superverjährungsjahr
Die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen!
(PM) Gießen, 16.08.2011 - Zum 01.01.2002 trat die Schuldrechtsmodernisierung durch das gleichnamige Gesetzt in Kraft. Eine besondere Auswirkung dieser Reform zeigt sich 10 Jahre später am 31.12.2011 um 24:00 Uhr, dann nämlich, wenn nach den Übergangsvorschriften auch die letzten Schadensersatzansprüche aus den Jahren vor 2002, sofern sie nicht bereits schon verjährt sind, endgültig verjähren.Für Banken, Versicherungen und Anlagenvermittler ein Datum auf dass man hinfiebert und bereits den Sekt, respektive Champagner, kalt legt. Für Anleger ist dieses Datum jedoch sehr misslich, weil mit demselben Ansprüche, die noch bestehen, endgültig nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden können.Wie hart das Gesetz in Punkto Verjährung sein kann, haben bereits viele Anleger von Lehman Produkten oder gleich gelagerten Anleihe- und Zertifikatprodukten anhand der alten, noch für die Vergangenheit bis zu Gesetzesänderung am 05.08.2009 geltenden Regelung des § 37a WpHG zu spüren bekommen.Jetzt ist daher ein guter Zeitpunkt sich über die im Portfolio befindlichen Anlageprodukte (Fonds, Immobilien-, Solar-, Windkraft-, Energie-, Schiffs-, Sparplanfonds, Eigentumswohnungen, Anleihen, Unternehmensbeteiligungen, etc.) Gedanken zu machen und ggf. die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Der prüft die Ausgangssituation und weiß, wie man kostengünstig Ansprüche auch über den 31.12.2011 hinaus rettet.Mehr zum Thema unter www.bankundkapitalmarktrecht.com


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ÜBER ZORN REICH WYPCHOL DÖRING, RECHTSANWÄLTE

Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Rechtsanwalt Dominic Döring arbeitet seit 2006 in der Kanzlei und ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als Partner und zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Sein besonderes Interesse gilt dem Internet- und Medienrecht (Internetrecht, Presserecht, Medienrecht, EDV-Recht, IT-Recht, Rechtsprobleme von Internetseiten und Online-Shops, Ebay-Problematik, Persönlichkeitsschutz, gewerblicher Rechtsschutz). Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Mietrecht und Gewerbemiete. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/ 2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet als Gründer der Kanzlei und Berater der Anwälte auch weiterhin neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen. Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.