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17. Juni ist weiterhin ein wichtiger Gedenktag

(PM) , 18.06.2009 - CDU-Fraktionschef Bernhard Simon: „Erinnerung an die ostdeutsche Freiheitsbewegung sollten wir auch an Wuppertaler Schulen wach halten“

Der 17. Juni bleibt auch weiterhin ein wichtiger Gedenktag in der deutschen Geschichte. Heute jährt sich der Volksaufstand in der DDR zum 56. Mal. „Als Folge der repressiven Staatsgewalt, die das Regime im Osten Deutschlands am 17. Juni 1953 an den Tag legte, waren über 100 Todesopfer zu beklagen. Wir sollten das Gedenken an diesen Tag insbesondere an den Schulen wach halten“, sagt Wuppertals CDU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Simon.

„In diesem Jahr ist die Sankt-Anna-Schule in Wuppertal mit dem Anton-Roesen-Preis für die Gestaltung des ‚Gedanktages für die Opfer des Nationalsozialismus’ geehrt worden. Dies könnte vorbildlich sein auch für die Erinnerung an das im Namen des So-
zialismus verübte Unrecht. Neben der Behandlung des DDR-Unrechts im Unterricht wäre die Gestaltung eines Gedenktages für die Opfer der Freiheitsbewegung in der DDR sicher auch eine gute Möglichkeit, um die Schülerinnen und Schüler, aber auch alle unsere Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren“, so Simon.

„Es ist gut, dass die Große Koalition in Berlin in dieser Wahlperiode eine SED-Opferpension für politisch Verfolgte durchgesetzt hat. Wo es Missbrauch gibt, ist dieser abzustellen. Eine Lehre, die man aus diesem schrecklichen Geschehen vor fast 60 Jahren ziehen kann, ist folgende: Wir sollten dankbar dafür sein, dass wir in Freiheit und Wohlstand leben. Dies ist nicht selbstverständlich. Daher hoffe ich, dass zum Beispiel alle Wuppertalerinnen und Wuppertalerinnen bei den anstehenden Wahlen von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch machen und die Kräfte stärken, die sich für das Wohl dieser Stadt und dieses Landes einsetzen und fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen“, stellt Simon fest.

Die Partei Die Linke, die in direkter Nachfolge zur SED stehe, so Simon, könne jedenfalls nicht einfach als eine linke Partei innerhalb des demokratischen Verfassungsbogens gesehen werden, da bei ihr weiterhin von einem rein instrumentellen Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ausgegangen werden müsse.
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